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Die Mietverwaltung durch den Hausverwalter


Schon aus dem Begriff "Mietverwaltung" selbst wird deutlich, dass es sich bei den zu verwaltenden Immobilien um vermietete Objekte handelt. Das können Mehrfamilienhäuser, größere Wohnanlagen, vermietete Eigentumswohnungen, Praxisräume, Büroeinheiten, Ladenflächen und sonstige Gewerbeobjekte sein
.

Ein Mietshaus sollte professionell verwaltet werden| (c) B&P Internetmanagement


Die gesetzlichen Grundlagen für Mietverträge finden sich in den § 535 bis 580 BGB. Darüber hinaus existiert eine umfangreiche Mietrechtsprechung. Angesichts dieser komplexen Materie sollte die Mietverwaltung nur von professionellen Verwaltern mit der entsprechenden Erfahrung durchgeführt werden, da dem Eigentümer ansonsten beispielsweise wegen unwirksamer Klauseln im Mietvertrag leicht ein finanzieller Schaden entstehen kann.

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Im Gegensatz zur WEG-Verwaltung, wo Grundpflichten der Verwaltung von Eigentumswohnungen im Wohnungseigentumsgesetz niedergelegt sind, existieren für den Bereich "Mietverwaltung" keine gesetzlichen Vorgaben. Somit stehen insbesondere unerfahrene Immobilieneigentümer vor der Aufgabe, einen Verwaltervertrag abzuschließen, in dem neben den Kosten der Verwaltung insbesondere der Aufgabenumfang festzulegen ist. Dabei unterscheidet man zunächst zwischen kaufmännischen und technischen Aufgaben, die je nach Objekt ein ganz unterschiedliches Gewicht haben. So wird beispielsweise in kleineren Miethäusern für die Hausreinigung, die Gartenpflege und kleinere Reparaturen eine Dienstleistungsfirma eingesetzt, während sich bei größeren Wohnanlagen ein Hausmeister um technische Belange kümmert.

Aufgaben der Mietverwaltung

Zu  den kaufmännischen Aufgaben eines Mietverwalters zählen:

  • Die Einnahme und korrekte Verbuchung der Mietzahlungen
  • Das Mahnwesen bei  Zahlungsrückständen der Mieter
  • Der rechtssichere Abschluss von neuen Mietverträgen
  • Die regelmäßige Überprüfung des Mietniveaus mit Erstellung von Anpassungsvorschlägen
  • Die Erstellung der Nebenkostenabrechnung mit fristgerechter Zustellung an den Mieter
Zum technischen Gebäudemanagement, das im Rahmen einer Mietverwaltung zu erbringen ist, gehören u.a.:
  • Die Überwachung und Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs der technischen Anlagen wie Heizung, Warmwasseraufbereitung und Auszugsanlage
  • Die regelmäßige Begehung des Objektes zur Feststellung von technischen Mängeln und die Organisation der Mängelbeseitigung
  • Die Feststellung von Instandhaltungsbedarf mit anschließender Maßnahmenplanung
  • Die Durchführung von Wohnungsabnahmen im Zuge von Mieterwechseln
  • Regelmäßige Kontrolle der Dienstleistungsfirmen, die gegebenenfalls für die Hausreinigung und andere weitere Gebäude-Dienstleistungen beauftragt sind.
  • Das Erstellen eines Räum- und Streuplans
Großen Immobiliengesellschaften mit eigenen Abteilungen sind die vielfältigen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Mietverwaltung natürlich bekannt. Wer jedoch nur ein Miethaus sein Eigen nennt, wird häufig einer branchenfremden Tätigkeit nachgehen und kann auch nicht die notwendige Zeit für die Verwaltung erübrigen.
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Die richtige Mietverwaltung finden

Eigentümer von Mietobjekten können über "HausverwalterScout.de" kostenlos eine Verwaltungsanfrage stellen, die wir als bundesweit vertretenes Netzwerk an Mietverwaltungen in der Nähe Ihrer Immobilie weiterleiten. Die Verwalter werden sich zeitnah bei Ihnen melden um die Details der von Ihnen gewünschten Leistungen zu klären und ein Verwaltungsangebot einzureichen. Auf diese  Art und Weise gewinnen Sie zeitsparend einen Überblick und können einen passenden Mietverwalter beauftragen.
Da die Mietverwaltung als Eigentümervertreter mit erheblichen Geldbeträgen hantiert, sollte man bei Beauftragung darauf achten, dass der Verwalter eine ausreichend hohe Vermögensschadenshaftpflichtversicherung nachweist. Für die Ausübung der Metverwalter-Tätigkeit ist keine besondere Berufsausbildung bzw. ein Sachkundenachweis erforderlich. Eine Zertifizierung mit entsprechenden Fortbildungen ist seit der Novelle des WEG im Dezember 2020 "nur" für WEG-Verwalter vorgesehen. Insofern sollte man als Eigentümer immer nach der beruflichen Qualifikation und Erfahrung des Mietverwalters fragen und sich gegebenenfalls auch Nachweise vorlegen lassen. Da die Zusammenarbeit zwischen dem  Eigentümer und dem Verwalter letztlich auch ein gehöriges Maß an Vertrauen erfordert, sollte man bei der Auswahl des Partners auch darauf achten, dass "die Chemie" zwischen den Beteiligten stimmt.
Checkliste Mietverwaltung
  • Leistungsumfang ist frei verhandelbar, deshalb sollte diesem Punkt bei den Vertragsverhandlungen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.
  • Aufrechterhaltung einer Vermögensschaden-Haftplichtversicherung sollte im Vertrag geregelt sein.
  • Hinsichtlich der Vereinnahmung von eingehenden Geldern sollte klargestellt werden, dass diese vom Vermögen des Verwalters getrennt zu halten sind.
  • In Hinblick auf die erhöhte Mobilität der Mieter sollte im Vertrag geregelt sein, wie die Neuvermietung organsiert wird und welche Kosten dafür anfallen.
  • Bei öffentlich geförderten Objekten sollte der Verwalter Erfahrungen mit der Betreuung derartiger Objekte nachweisen.
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