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Aufgaben einer Hausverwaltung

Eine Hausverwaltung übernimmt für Immobilieneigentümer wichtige Aufgaben und kann so für eine nachhaltige Entlastung Hausverwalter übernehmen vielfältige Betreuungsaufgaben für eine Immobilie | (c)Photographee.eu/Fotolia.comsorgen. Zu nennen sind hier z.B. die laufende Buchhaltung samt Zahlungsverkehr mit Versorgungsbetrieben, Müllabfuhr und anderen Lieferanten, die Erstellung der Nebenkostenabrechnung und die Bearbeitung von Mieteranfragen bei Mietobjekten bzw. bei selbstgenutzten Eigentumswohnungen, die Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplanes, die Wohngeldabrechnung und die Durchführung von Eigentümerversammlungen.

Darüber hinaus verfügen viele Hausverwalter über ein Team von fachkundigen Handwerkern, die für die Instandhaltung und Renovierung der Immobilie herangezogen werden können.

Hausverwaltungen müssen über profunde Kenntnisse in allen Bereichen der Immobilienbewirtschaftung verfügen wie z.B. der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, dem Mietvertragsrecht bzw. Wohnungseigentumsrecht, der Ausschreibung und Beauftragung von Bauleistungen sowie die Erfüllung diverser gesetzlicher Anforderungen.

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Hier eine Übersicht der typischen Aufgabenbereiche einer Hausverwaltung:

  • Die Erstellung eines Wirtschaftsplanes. Dieser beinhaltet einerseits alle Zahlungsverpflichtungen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und kostenwirksame Maßnahmen, wie zum Beispiel notwendige Renovierungen, und andererseits die Kalkulation des laufenden Wohngeldes, das zur Deckung der Kosten von den einzelnen Eigentümern zu entrichten ist.
  • Die Vermeidung von Leerständen. Die Hausverwaltung ist bei Miethäusern dafür zuständig, freie Wohnungen schnellstmöglich mit bonitätsstarken Mietern zu besetzen. Die Auswahl entsprechender Kandidaten und die Erstellung und der der Abschluss der Mietverträge obliegt dem Dienstleister ebenfalls. Die Einnahmen aus der Miete werden nach Abzug der laufenden Bewirtschaftungs-kosten an den Eigentümer abgeführt.
  • Die Schlichtung von Mietstreitigkeiten. Zur Entlastung des Eigentümers kümmert sich die Hausverwaltung um Mietstreitigkeiten, ausstehende Zahlungen und dadurch bedingte Kündigungen.
  • Die Sorge für Ordnung und Sicherheit. Zu diesem Zweck achtet die Hausverwaltung auf die Erfüllung der Schneeräumpflicht im Winter, die Kontrolle von Spielgeräten, die Begehung des Hauses in Hinblick auf Gefahrenstellen sowie für die Einhaltung der Hausordnung.
  • Die Buchhaltung. Alle verwalteten Gelder müssen durch den Dienstleister in Form von Einnahmen und Ausgaben erfasst werden.
  • Die Erstellung der Nebenkostenabrechung. Auch diese Tätigkeit übernimmt die Hausverwaltung beziehungsweise beauftragt für den Bereich "Heizkosten" häufig einen Dritten.
  • Die Instandhaltung des Objektes. Gemäß des jährlichen Wirtschaftplans erfolgt die Beauftragung von Handwerkern für Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen. Außerdem sorgt der Verwalter für die turnusgemäßge Kontrolle von Betriebseinrichtungen wie z.B. Klingelanlage und Heizung. Die Bezahlung der jeweiligen Leistungserbringer obliegt ebenfalls der Hausverwaltung. Alle Maßnahmen werden selbstverständlich mit dem Eigentümern abgesprochen.
  • Die Beauftragung von Ver- und Entsorgungsleistungen. Um die Abfallentsorgung, die Wasserversorgung und die Entwässerung kümmert sich ebenfalls die Hausverwaltung. Sie ist dafür zuständig, die jeweils optimalen Vertragspartner zu recherchieren, Verträge zu prüfen und zu optimieren.
  • Hausmeisterdienste. Viele Hausverwaltungen bieten zusätzlich einen Hausmeisterservice an oder beauftragen Dritte damit, Kleinreparaturen, Gartenarbeiten oder die Treppenhausreinigung durchzuführen.

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    All diese und noch viele weitere Aufgaben nehmen professionelle Hausverwaltungen Eigentümern je nach Vereinbarung ab und tragen so für die Werterhaltung des Objektes Sorge.

    Die Hausverwaltungen erhalten für ihre Dienstleistungen ein Honorar. Meist wird dies auf Basis der einzelnen Wohneinheiten als Fixbetrag oder als prozentuale Beteiligung berechnet. Leerstand wird in der Regel gesondert berechnet. Die Kosten für eine Hausverwaltung müssen also im Einzelnen geklärt werden.

     Foto: (c) geralt/pixabay.com

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