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Privatvermieter: Hilfe, mein Mieter hat gekündigt – zweiter Akt

Wenn der Mieter kündigt

Inhalt:

Wenn die Mietvertragskündigung des Mieters eingeht stehen Privatvermieter vor einem Wust an Aufgaben. Neben der rechtlichen Perspektive einer Kündigung steht schnell die Frage im Raum, ob die Mietwohnung nach Auszug schnell wieder vermietet werden kann. Muss ich modernisieren und wie bereite ich die Vermarktung meiner Wohnung als Eigentümer vor?

Die Mietvertragskündigung seitens des Mieters ist rechtswirksam und alle

Wenn der Mieter kündigt
Kündigung Wohnung durch Mieter | Foto:(c) mustafaunlu09/pixabay.com

Fristen, wie im ersten Teil beschrieben, wurden eingehalten. Ihr Mieter war so nett und gewährte Zugang zur Wohnung um den Zustand zu überprüfen. Aber langsam dämmert es dem Privatvermieter, dass da eine Menge auf einen zukommt.

Schnell will man um den Zustand der Wohnung wissen und um Leerstand zu vermeiden sollte eine Neuvermietung zeitnah erfolgen. Wer planvoll in die Vermarktung einsteigt und eventuelle Modernisierungen als Aufwertung des Mietobjektes betrachtet, ist weit vorn.

Die Suche nach dem neuen Mieter beginnt mit der Kündigung des Vormieters

Wer schlau ist bereitet sich innerlich und tatsächlich auf die Mietersuche zeitnah nach der Kündigung vor. Um eine Onlineanzeige in einem der üblichen Portale erfolgsversprechend schalten zu können braucht es einiges. Zum einen eine Beschreibung der Mietwohnung selbst, in eigenen Worten, sowie eine Beschreibung des Umfeldes.

Tipp: Als Privatvermieter sollten Sie Ihre Immobilie textlich optimal in Szene setzen. Kurzbeschreibungen schrecken eher ab. Stellen Sie die Vorteile der Immobilie und der Wohnung in den Fokus.

Neben einem Text ist ein Grundriss sicherlich empfehlenswert. Dabei reicht auch teils eine selbst erstellte Zeichnung aus, wenn kein architektonischer Grundriss vorhanden ist. Und Fotos, gute Fotos, runden das Bild ab. Deshalb macht ein Vorabtermin mit dem Mieter tagsüber Sinn.

Tipp: Erfragen Sie die Erlaubnis zur Aufnahme der Wohnung, wenn diese noch möbliert ist und lassen Sie sich dies schriftlich kurz bestätigen.

Stehen Wort und Bild, dann ab damit ins Internet. Doch in den aktuellen Zeiten von Wohnungsmangel sollten Sie von Massenbesichtigungen absehen, wenn die Wohnung noch bewohnt ist. Ein klarer Hinweis in der Anzeige, dass eine Vermietung nur nach Vorabzusendung einer Bewerbung und einer Kopie der letzten drei Lohnabrechnungen erfolgt, trennt Spreu von Weizen. Wer seine Ruhe haben will, sollte keine Rückrufnummer in der Anzeige benennen. Einfach eine, vielleicht neu eingerichtete, E-Mail und gut ist.

Tipp: Mit etwas Geschick kann man mit dem eigenen Computer einen Selbstauskunftsbogen erstellen. Diese können Sie den Mietinteressenten zusenden und erst danach entscheiden, wen Sie wirklich zur Wohnungsbesichtigung einladen wollen. Im dritten Teil haben wir einen Selbstauskunftsbogen für Privatvermieter als Download.

Steht die Wohnung aber bereits leer, kann eine zeitlich abgegrenzte Sammelbesichtigung auf einen Schlag schnell zum neuen Mieter führen. Letztlich zählt ja auch der menschliche, emotionale Eindruck, eines möglichen neuen Mieters. Doch nur darauf zu vertrauen sollten Privatvermieter niemals.

Moderne Wohnqualität durch Modernisierung

Bevor die Wohnung nahtlos neu vermietet wird sollten Vermieter stets darüber nachdenken, ob eine Modernisierung sinnvoll ist. Wer intelligent plant kann einen einmonatigen und geplanten Leerstand nutzen um der Mietwohnung moderne Wohnqualität einzuhauchen.

Dabei muss man keine tausende von Euro ausgeben um die Vermietbarkeit zu erhöhen oder einfach den aktuell üblichen Ausstattungszustand zu gewährleisten. Wer an dieser Stelle schnell und leicht Verbesserungen zur Wohnqualität liefert, wird nicht nur zufriedene neue Mieter haben. Es geht auch darum mögliche Instandhaltungsrückstände zu beseitigen.

So kann solch ein geplanter Leerstand auch genutzt werden, um Abnutzungserscheinungen des Vormieters zu beseitigen oder, nach Jahrzehnten, mal das Badezimmer zu sanieren.

Privatvermieter sollten den Moment einer Mietvertragskündigung auf jeden Fall nutzen um die Wohnung nachhaltig vermietbar zu gestalten. Dabei steht das Erkennen von Instandhaltungsrückständen im Fokus. Nicht jeder Mieter geht sorgsam mit dem anvertrauten Mietobjekt um und schnell können kleine Schäden zu großen avancieren.

Tipp: Mit einem vertrauten Handwerker sollte man eine Bestandsaufnahme der Mietwohnung unternehmen. Fachleute sehen viel mehr und können auch gleich den Umfang und die Kosten einer notwendigen Modernisierung und Sanierung benennen.

Der Besichtigungstermin naht und klar hofft man auf den solventen und netten Mieter. Doch bei der aktuellen Wohnraumknappheit kochen viele Mietinteressenten auch nur mit Wasser und sollten daher auf Herz und Nieren überprüft werden. Doch warum ist diese Überprüfung so wichtig?

Neben einem Selbstauskunftsbogen, den sich Privatvermieter ausdrucken können, geben wir im dritten Teil nützliche Tipps zum Neuvertrag und wie man mit der Mietpreisbremse umgehen sollte.

Foto:(c) mustafaunlu09/pixabay.com

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