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Nachträglicher Kamineinbau für Eigentümer und Mieter

Kamin Einbau nachträglich

Inhalt:

Die Wärme eines Kamins, aber auch die Wertsteigerung, die eine Immobilie dadurch erfährt, sind nicht zu unterschätzen. Ein nachträglicher Kamineinbau für Eigentümer und Mieter ist dabei unterschiedlich zu betrachten und wir geben Ausführungstipps, wie Informationen zur Heizkostenreduzierung.

Ein Kamin in der Wohnung, oder dem Haus, ist eine feine Sache. Die Wärme ist angenehm, umweltschonend und preiswerter als andere Energieträger. Doch es macht einen Unterscheid, ob man Eigentümer oder Mieter, Miteigentümer oder Vermieter ist. Wir klären auf, wie es doch gelingen kann und welche Vorteile ein nachträglicher Kamineinbau mit sich bringt.

Nachträglicher Kamineinbau und die baulichen Voraussetzungen

Grundsätzlich können Kamine immer nachträglich eingebaut werden. Das setzt aber voraus, dass es einen Kaminabzug gibt. Ist dieser, wie bei Altbauten, seit Jahrzehnten nicht genutzt, muss er geöffnet und gereinigt werden. Und auch beim Auslass auf dem Dach sollten die baulichen Voraussetzungen einer

Kamin Einbau nachträglich
Kann man nachträglich einen Kamin einbauen? | Foto:(c) LAWJR/pixabay.com

Brennstelle, wie es amtlich heißt, eingehalten werden.

Wenn kein Kaminabzug vorhanden ist kann dieser, außerhalb der Immobilie angebracht, nachträglich verbaut werden. Dazu werden doppelwandige Edelstahlrohe außen am Baukörper fixiert und mit dem jeweiligen Kamin verbunden. Die Kosten variieren in der Höhe des Abzugs. Pro Meter kann man mit 200 Euro Materialkosten rechnen zzgl. Kaminendstück, Arbeitslohn und ggf. Einrüstungen.

Achtung: Der erste Ansprechpartner ist immer der Schornsteinfeger.  Er weiß um die baulichen Voraussetzungen und Vorschriften zum Betrieb. Letztlich nimmt er den Kamin als Wärmeanlage ab. Solche Beratungen gehen vor Ort schnell und sind in der Regel kostenneutral.

Tipp: Ein nachträglicher Kamineinbau sollte von einem Fachmann vorgenommen werden. Das gilt auch für die Kamin- und Materialauswahl. Hier kann ein Energieberater helfen, der die Kilowattstärke des Kamins in die jeweilige Energiekonzeption einbindet.

Nachträglicher Kamineinbau innerhalb der WEG

Unabhängig von den baulichen und betrieblichen Vorschriften eines Kamins müssen Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft gewisse Regeln befolgen. Durch den Einbau dürfen den anderen Miteigentümer keine unzumutbaren Nachteile entstehen. Und auch in punkto Gemeinschaftseigentum ist Vorsicht geboten. Hier sollten alle Eigentümer in der nächsten WEG-Versammlung befragt werden, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Ideal ist es natürlich, wenn alle Eigentümer diesen Nachbau ebenso vollziehen.

Nachträglicher Kamineinbau des Mieters

Vermieter sollten, so unsere Meinung, nicht generell abwinken, wenn Mieter diesen Einbau durchführen wollen. Denn letztlich bedeutet ein Kamin eine große Wertsteigerung und im Nachgang eine bessere Vermietbarkeit. Generell muss der Mieter die Erlaubnis einholen, da sonst eine Kündigung möglich ist.

Wenn Mieter von allein den Wert der Mietwohnung steigern und viel Geld in die Hand nehmen, darf der Vermieter beim Auszug das Entfernen dieser Einbauten verlangen. Denn gerade der Einbau eines Kamins stellt einen Eingriff in die Bausubstanz dar und ist generell genehmigungspflichtig. So weit, so klar.

Daher sollten Vermieter immer eine schriftliche Vereinbarung mit dem Mieter eingehen, als Teil des Mietvertrags. Die Kosten kann entweder der Mieter übernehmen und zusichern, dass der Einbau nach Auszug in der Wohnung verbleibt. Aber auch die vermieterseitige Übernahme der Kosten ist möglich, wenn der Mieter eine entsprechende Mieterhöhung akzeptiert. Jedoch sollte stets geklärt sein, wer die Kosten für die jährliche Begutachtung der Feuerstelle durch den Schornsteinfeger übernimmt und auch eventuelle Reparaturkosten. Hier sollte man die erfahrene Hausverwaltung von Beginn an hinzuziehen, damit am Ende beide Seiten einen Vorteil haben.

Ist aber ein alter Kaminabzug vorhanden und außen zu montierende Abzüge nicht notwendig, steht dem Einbau nichts im Wege. Es sei denn …

Nachträglicher Kamineinbau bei Energiesparhäusern

Bei Energiesparhäusern oder Altbauten, die energetisch gemäß EnEV saniert wurden, ist auf Besonderheiten zu achten. Immobilieneigentümer können hier nur spezielle Kaminöfen verbauen, da die Wohneinheiten durch die Sanierung luftdicht verschließen. Demzufolge braucht es einen externen Lufteinlass, damit der Kamin Sauerstoff heranziehen kann. Der Kaminabzug kann aber auch doppelwandig ausfallen. Das heißt, dass Abluftrohr hat eine weitere Ebene, durch die die Luft gleichzeitig, in ein und dem selbe Rohr, gangezogen werden kann.

Achtung: Beim Einbau eines Kamins in eine Remise oder Anbauten müssen die Hofgegebenheiten beachtet werden. Der Abzug muss über die umseitigen Dächer hinaus gehen, was die Anbringung eines mehrere Meter langen Abzugs an einer Hauswand voraussetzt. Hier müssen die Nachbarn unbedingt befragt werden, sofern der Abzug nicht am eigenen Haus montiert wird.

Ein nachträglicher Kamineinbau bietet viele Vorteile. Er reduziert die Heizkosten und kann, je nach Art des Kamins, als Allesbrenner zum Beispiel, günstiger Wärme produzieren, als alle anderen Heizanlagen. Der Kamin ist eine klare Aufwertung der Immobilie, sollte aber von einem Fachmann unter Beachtung der energetischen, baulichen und bauamtlichen Gegebenheiten eingebaut und montiert werden. Der Schornsteinfeger ist erster Ansprechpartner in der Vorplanung. Vermieter sollten sich immer vertraglich mit dem Mieter einigen; selbiges gilt für Miteigentümer einer WEG.

Und wer die Umgebung des Kamins, also den Bodenbelag davor, feuerfest gestaltet (Brandmelder im Raum nicht vergessen), kann die besondere Wärme und den Spirit des knisternden Holzes auf Jahre genießen.

 

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