Hausverwaltung für Sondereigentumsverwaltung suchen
Wenn Sie sich eine schicke Wohnung in einem Eigentumskomplex gekauft haben, die Sie nun vermieten möchten, sollten Sie sich an eine Sondereigentumsverwaltung wenden. In den meisten Fällen wird das Gemeinschaftseigentum bereits von einer WEG-Verwaltung bewirtschaftet. Bieten Sie nun aber Ihre Wohnung zur Miete an, zählt diese zum Sondereigentum und muss entsprechend behandelt und verwaltet werden.
Warum eine Sondereigentumsverwaltung?
Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist der bestellte Verwalter ausschließlich für die Anforderungen des Gemeinschaftseigentums zuständig. Alle Angelegenheiten des Sondereigentums obliegen dem jeweiligen Eigentümer selbst. Wollen Sie Ihre Einheit vermieten, können Sie sich entweder an eine spezielle Sondereigentumsverwaltung wenden oder dem derzeitigen WEG-Verwalter das Recht zur Sondereigentumsverwaltung übertragen. Er vertritt in diesem Fall den Eigentümer in sämtlichen Belangen, die die Wohnung betreffen gegenüber dem Mieter, Behörden und sonstigen Dritten.Generelle Aufgaben sind dabei:
- Einzug der Mieten, inklusive aller Nebenkosten zu den vertraglich vereinbarten Fälligkeitsterminen
- Übernahme des Mahnwesens bei ausbleibenden Mietzahlungen
- Anpassung der Mieten bei Index- und Staffelmietverträgen
- Beauftragung von entsprechenden Dienstleistern zur Instandhaltung oder Instandsetzung
- Wartung der technischen Einrichtungen (zum Beispiel Heizanlage oder Klingelanlage)
- Abrechnung der Betriebskosten
- Entgegennahme und Aussprechen von Kündigungen
Außerdem können Sie sich sicher sein, dass sich die Sondereigentumsverwaltung dank ihres professionellen Know-hows und ihrer langjährigen Erfahrung dafür sorgt, dass sich die Immobilie stets in einem tadellosen Zustand befindet - schließlich soll im günstigsten Fall der Wert der Mietsache über die Jahre noch gesteigert werden.
Besonders wichtig ist es, vor der Beauftragung eines Dienstleisters genau abzuklären, was zum Sondereigentum und was zum Gemeinschaftseigentum innerhalb des Wohnkomplexes zählt. Dies haben die Eigentümer vertraglich festgelegt.
Auf Wunsch vertritt Sie der Sondereigentumsverwalter auch bei der Eigentümerversammlung. So müssen Sie den mitunter weiten Weg nicht auf sich nehmen und können alles den Profis überlassen.
Foto: (c) DOC RABE Media / Fotolia.com