Hausverwaltung erstellt Betriebskostenabrechnung für Eigentümer
Als Eigentümer einer Immobilie - egal ob gewerblich oder privat - können Sie sich glücklich schätzen. Vielerorts steigen die Mieten derzeit und bescheren Ihnen so eine lukrative Nebeneinkunft. Dennoch ist mit einem Haus, einer Wohnung, einem Büro- oder Industriegebäude auch viel Arbeit verbunden. Besonders die letzte Aufgabe stellt für den Laien ein großes Hindernis dar, die komplette Abwicklung der eigenen Immobilie in Eigenregie zu übernehmen. Um eine rechtlich korrekte Betriebskostenaufstellung an seine Mieter zu senden ist es wichtig, dass Sie sich eine professionelle Hausverwaltung ins Boot holen.
Betriebskostenabrechnung kann für Ärger sorgen
Zu den typischen Aufgaben einer Hausverwaltung gehören unter anderen:
- die Vermietung inklusive aller vertraglicher Tätigkeiten
- die Buchhaltung
- die Instandhaltung
- die Beauftragung von Versorgungsdienstleisterndie Erstellung der Nebenkostenabrechnung
So wie die Entschlüsselung der Betriebskostenabrechnung für die Mieter ein Buch mit sieben Siegeln darstellt, so ist sie dies für die Vermieter, wenn es darum geht, sie zu erstellen. Ohne entsprechendes Know-how ist es schier unmöglich, eine korrekte Abrechnung über die Kosten für Wasser, Versorger, Heizung & Co. aufzustellen, die nicht angefochten werden kann. Eine professionelle Hausverwaltung ist mit diesem Thema hingegen bestens vertraut und ist stets auf dem neuesten Stand, welche Kosten wann und wie umgelegt werden können oder müssen. Auf diese Weise sparen Sie Ihren Mietern unnötigen Ärger wegen einer falschen Rechnungsstellung und sich selbst den Stress mit den Mietern, der schlimmstenfalls vor Gericht endet und Sie viel Geld und Nerven kosten kann. Wichtig ist es, sich eine Hausverwaltung in der Nähe zu suchen. Sollten Fragen des Mieters hinsichtlich der Betriebskostenabrechnung auftreten, die professionelle und dennoch leicht verständliche Erklärungen erfordern, ist es sinnvoll, wenn Ihr Dienstleister im Fall der Fälle auch persönlich zur betroffenen Immobilie kommen und mit Ihnen und dem Mieter die Fragen klären kann.
Was die Hausverwaltung bei der Betriebskostenabrechnung alles beachtet
Die Profis wissen genau, welche Angaben die Abrechnung nach Rechtsprechung beinhalten muss. Hierzu zählen die Zusammenstellung der Gesamtkosten für die ganze Liegenschaft, Angaben und Erläuterungen zum Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils der auf die vermieteten Einzeleinheiten entfällt sowie letztlich den Abzug der Vorauszahlungen des Mieters. Auch achtet die Hausverwaltung auf die Wirtschaftlichkeit. Das Gesetz schreibt nämlich vor, dass unwirtschaftliche Kosten nicht umlagefähig sind.
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