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Eine Hausverwaltung für eine WEG-Verwaltung suchen


Noch immer gehört der Erwerb eines Eigenheims zu den beliebtesten Altersvorsorgemöglichkeiten der Deutschen. Während sich die einen den Traum vom eigenen Haus erfüllen, kaufen weit mehr Bundesbürger eine Eigentumswohnung. Die eigenen vier Wände schützen Sie allerdings nicht vor vielen zeit- und nervenraubenden Aufgaben, die Sie zuvor in der Mietwohnung nicht erledigen mussten. Um alles professionell zu erledigen, sollte eine Wohneigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) engagiert werden.

Warum eine WEG-Verwaltung beauftragen?Eine WEG-Verwaltung finden | Foto: (c) bumann / Fotolia.com

Sollten Sie selbst vorhaben, Aufgaben wie die Erstellung der Hausordnung, die Instandhaltung & Co. gemeinsam mit den anderen Wohnungseigentümern zu übernehmen, sind oftmals Streitigkeiten bezüglich der Zuständigkeiten und kostspielige Probleme vorprogrammiert. Bevor Sie sich als Laie an die Verwaltung machen, sollten Sie eine professionelle Wohnungseigentumgsverwaltung engagieren. Eine WEG-Verwaltung ist darauf spezialisiert, Wohneigentum zu verwalten. Als Eigentümer können Sie durch einen einfachen Mehrheitsbeschluss einen Verwalter bestimmen. Sobald auch nur ein Eigentümer die Einstellung eines entsprechenden Dienstleisters fordert, muss dies auch umgesetzt werden. Einen Miteigentümer mit der Aufgabe der Verwaltung zu betreuen ist in den meisten Fällen nicht ratsam, da nur die wenigsten Anwärter über das entsprechende Know-how verfügen, das sie benötigen, um die hochkomplexen und verantwortungsvollen Tätigkeiten professionell zu übernehmen. Zu beachten ist, dass der Vertrag bei Erstbestellung der WEG-Verwaltung auf höchstens drei und sonst generell auf maximal fünf Jahre beschränkt ist.

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Durch das fundierte Fachwissen des Dienstleisters übernimmt er für Sie und die anderen Eigentümer zum Beispiel folgende Aufgaben:

Welche Aufgaben übernimmt die WEG-Verwaltung?

Neben dieser ordnungsgemäßen Verwaltung kommen weitere Tätigkeiten hinzu, die die WEG-Verwaltung für Sie übernimmt. Sie kümmert sich um den Energieeinkauf und die Betreuung und Wartung der Haustechnik. Bezüglich möglicher Instandhaltungsmaßnahmen in der Zukunft sammelt sie eine entsprechende Rücklage von Ihnen und den anderen Eigentümern ein, um so die nötigen Maßnahmen im Fall der Fälle einleiten zu können.
Selbstverständlich wird jährlich eine Rechnung sowie ein neuer Wirtschaftsplan durch die WEG-Verwaltung erstellt, der durch Ihren gemeinschaftlichen Beschluss abgesegnet werden.
Es gilt allerdings zu beachten, dass die Betreuung der Mieter vermieteter Eigentumswohnungen und das Mietinkasso ebenso wenig wie die Wohnungsvermittlung zu den Aufgaben der WEG-Verwaltung gehören - außer es wird eine "Mischverwaltung" vereinbart.

Foto: (c) bumann / Fotolia.com


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