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Erlaubnis zur Ausübung eines Gewerbes nach § 34 c GewO (Vermittlung des Abschluss oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume) erteilt durch das Landratsamt Rottal-Inn am 06.07.2015.
Zuständige Aufsichtsbehörde: Landratsamt Mühldorf am Inn, Töginger Straße 18, 84453 Mühldorf am Inn
Erlaubnis zur Ausübung des Gewerbes nach § 34 c Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 GewO (Wohnimmobilienverwalter) erteilt durch die IHK für München und Oberbayern am 11.02.2019.
Zuständige Aufsichtsbehörde: IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Str. 2, 80333 München
Kunden-Bewertungen
(5 / 5)von Alfred S. am 01.02.2023Sehr zuverlässig und kompetent