Ratgeber für Mietverwaltung, WEG-Verwaltung, Vermieter und Immobilieneigentümer
Eigentümerwechsel mit Kaufpreisraten: Was Hausverwaltungen bei Unterlagen, Hausgeld, Mietenden und Zuständigkeiten beachten sollten.
Weiterlesen →Der BGH stellt klar: Vergleichsangebote sind bei WEG-Erhaltungsmaßnahmen kein starres Pflichtprogramm. Entscheidend ist eine tragfähige Tatsachengrundlage.
Ein Technikraum kann trotz gemeinschaftlicher Heizung oder Zähler Sondereigentum sein. Was das BGH-Urteil für Zugang, Teilungserklärung und Verwaltung bedeutet.
Ein Klima-Splitgerät am Balkon braucht meist einen WEG-Beschluss. Der BGH erläutert, wann ein Gestattungsanspruch bestehen kann und wie Lärmfragen einzuordnen sind.
Wer eine WEG ohne gültige Bestellung faktisch weiterverwaltet, trägt Verantwortung. Das BGH-Urteil erklärt die Risiken bei Zahlungen und alten Verträgen.
Was die WEG nach einem steckengebliebenen Bau fertigstellen muss und wie Eigentümer Beschlüsse, Kosten und Ansprüche sauber vorbereiten.
Der BGH stärkt die Handlungsfähigkeit der WEG bei Balkonsanierungen. Warum Teilungserklärung, Verkehrssicherung und Kosten getrennt geprüft werden müssen.
Nebenkostenabrechnungen werden für Hausverwaltungen riskanter, wenn alte Routinen ungeprüft weiterlaufen. Verwaltungskosten, Reparaturen, Rücklagen, Kabel-TV-Gebühren, Rauchwarnmelder-Miete und ein falsch verteilter CO2-Preis gehören nicht oder nicht vollständig in die Betriebskostenabrechnung. Wer sauber trennt, vermeidet Widersprüche, Rückforderungen und unnötige Streitfälle.
Eine der einschneidendsten Änderungen des geplanten Mietrechts II betrifft die Schonfristzahlung bei Mietrückständen. Bisher konnten Mietende durch die vollständige Nachzahlung ausstehender Mieten nur eine fristlose Kündigung unwirksam machen. Künftig soll dieses Recht auch für die parallel ausgesprochene ordentliche Kündigung gelten. Für Vermieter bedeutet das: Eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs wird deutlich schwerer durchzusetzen.
Darf ich ein Balkonkraftwerk anbringen? Habe ich ein Recht auf eine Satellitenschüssel? Die Rechtslage zu Installationen auf dem Balkon ist für Mieter oft undurchsichtig. Mit den neuen Gesetzesänderungen zum Solarpaket 1 und aktuellen Gerichtsurteilen gibt es jetzt mehr Klarheit darüber, was Mieter auf ihrem Balkon anbringen dürfen - und was nicht. Dieser Artikel bringt Licht … Weiterlesen
Benötigt der Vermieter den vermieteten Wohnraum selbst, kann er eine eine Eigenbedarfskündigung aussprechen. Daran sind aber strenge Voraussetzungen geknüpft, die kürzlich ,,mal wieder" Gegenstand eines Urteils des Amtsgerichts Berlin-Kreuzberg gewesen sind. Hier erfahren Sie, wie das Gericht entschieden hat und welche Voraussetzungen eine Kündigung wegen Eigenbedarf hat.