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Wohnungsgeberbestätigung auch bei Zeitmietverträgen pflichtig

Wohnungsgeberbestätigung

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Für die Ummeldung beim Bürgeramt brauchen Mieter eine Wohnungsgeberbestätigung. Ohne eine solche Bestätigung ist es nicht möglich, sich anzumelden, ein deutsches Bankkonto zu bekommen oder eine Steuernummer zu erhalten. Das gilt uneingeschränkt auch für Zeitmietverträge. Wichtig ist, dass die Wohnungsgeberbestätigung alle wichtigen Informationen enthält und den Mietern spätestens bei der Wohnungsübergabe ausgehändigt wird.

Wohnungsgeberbestätigung
Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung | Foto:(c)andibreit/pixabay.com

Bei der Anmeldung beim Bürgeramt wird zwingend eine Wohnungsgeberbestätigung benötigt. Gerade für Mieter aus dem Ausland ist das entscheidend. Ansonsten haben sie keine Möglichkeit, sich anzumelden, und bekommen entsprechend keine Steuernummer und kein deutsches Bankkonto.

Für Vermieter kommt es darauf an, den richtigen Zeitpunkt für die Übergabe der Bestätigung zu wählen und alle relevanten Informationen darin aufzunehmen. Hierbei ist es völlig unerheblich, wie lange eine Wohnung gemietet wird. Daher ist eine Wohnungsgeberbestätigung auch bei Zeitmietverträgen Pflicht.

Hinweis: Bei der Erstellung einer Wohnungsgeberbestätigung muss nicht zwingend eine vorgegebene Form eingehalten werden. Vermieter können also durchaus eine eigene Bestätigung erstellen. Es gibt aber auch zahlreiche Online-Angebote, bei denen eine vorgefertigte Wohnungsgeberbestätigung heruntergeladen werden kann. Bei diesen muss darauf geachtet werden, dass alle relevanten Informationen enthalten sind. Außerdem muss der Vermieter die Bestätigung persönlich unterschreiben.

Wofür ist eine Wohnungsgeberbestätigung bei Zeitmietverträgen wichtig?
Mieter sind dazu verpflichtet, sich spätestens zwei Wochen nach dem Einzug in eine neue Wohnung beim Bürgeramt anzumelden. Hierfür benötigen sie eine Wohnungsgeberbestätigung. Diese ist somit wichtiger als der Mietvertrag selbst. Die Anmeldung wiederum ist für viele weitere Aufgaben entscheidend. So bekommen Zugezogene aus dem Ausland nur ein deutsches Bankkonto, wenn sie in Deutschland gemeldet sind.

Gerade für ausländische Fachkräfte, die in Deutschland tätig werden wollen, ist eine Wohnungsgeberbestätigung daher extrem wichtig. Immerhin benötigen sie ein Bankkonto, um beispielsweise eine Kreditkarte zu bekommen oder Zahlungsverpflichtungen für Miete oder Strom nachkommen zu können.

Des Weiteren ist es nur mit einer Anmeldung möglich, eine Steuernummer zu bekommen. Diese wiederum wird gebraucht, damit der Arbeitgeber das Gehalt ausrechnen und sachgerecht überweisen kann. Zudem werden eine Anmeldung und ein Bankkonto gebraucht, damit die Schufa Daten über eine Person sammeln kann. So entsteht eine Kreditvergangenheit, die in einer Schufa-Auskunft aufgeführt wird.

Nur mit einer solchen Auskunft ist es möglich, eine unbefristete Leervermietung zu bekommen. Nicht zuletzt sind die Anmeldung und das Bankkonto für viele alltägliche Aufgaben relevant. So werden sie beispielsweise benötigt, um einen Mobilfunkvertrag abschließen oder einen Bibliotheksausweis beantragen zu können.

Achtung: Vermieter sollten den Mietendeckel auch bei Zeitmietverträgen nicht aus den Augen verlieren. Hilfreiche Anregungen und Tipps finden Sie hier.

Der Zeitfaktor spielt bei einer Wohnungsgeberbestätigung keine Rolle
Mieter haben einen Anspruch auf eine Wohnungsgeberbestätigung. Das gilt unabhängig davon, wie lange sie die jeweilige Wohnung mieten. Selbst wenn die Wohnung nur für wenige Monate bezogen wird, muss eine entsprechende Bestätigung ausgestellt werden. Denn auch bei so kurzen Zeiträumen ist es notwendig, eine offizielle Anmeldung beim Bürgeramt vorzunehmen. Diese wiederum ist nur mit der Wohnungsgeberbestätigung möglich.

Zudem ist es unerheblich, wer den Vertrag mit den Mietern abschließt. In einigen Fällen sind das die Eigentümer selbst, die einen passenden Mieter für ihre möblierte Wohnung suchen. In anderen Fällen benötigen Mieter einen Untermieter, wenn sie sich zum Beispiel für mehrere Monate im Ausland aufhalten. In diesem Fall sind Vermieter und Eigentümer unterschiedliche Personen. Für die Mieter macht das jedoch keinen Unterschied. Sie benötigen in jedem Fall eine Wohnungsgeberbestätigung und haben einen Anspruch auf diese.

Die Übergabe der Wohnungsgeberbestätigung

Vermieter sind dazu verpflichtet, ihren Mietern eine Wohnungsgeberbestätigung auszuhändigen. Allerdings müssen Sie hierfür den richtigen Zeitpunkt abpassen. Auf der einen Seite dürfen sie nicht zu lange damit zögern, weil die Mieter dieses Dokument wirklich dringend brauchen. Um Interessenten für die eigene Wohnung zu finden, sollte sich bei der Übergabe daher nichts verzögern. Spätestens bei der Wohnungsübergabe ist es daher notwendig, den Mietern die Wohnungsgeberbestätigung auszuhändigen.

Auf der anderen Seite müssen Vermieter darauf achten, die Wohnungsgeberbestätigung nicht zu früh an die Mieter zu versenden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass diese bloß vorgeben, in die Wohnung einziehen zu wollen, um an das Dokument zu kommen. Mit diesem können sie sich dann anmelden und die vielen Vorteile einer Anmeldung nutzen, sich aber direkt für eine unbefristete Wohnung bewerben. Deswegen sollte darauf geachtet werden, dass sowohl die Kaution als auch eine erste Mietzahlung eingegangen sind, bevor die Bestätigung ausgestellt wird.

Was muss in einer Wohnungsgeberbestätigung drinstehen?

In einer Wohnungsgeberbestätigung müssen zwingend bestimmte Informationen zum Mietobjekt und zu den Mietparteien aufgeführt werden. So ist die Adresse des Mietobjekts ebenso entscheidend wie die Meldeadresse des Vermieters. Sollte der Eigentümer des Mietobjekts eine andere Person sein, muss auch dessen Meldeadresse aufgeführt werden. Des Weiteren gehören die Namen aller Mieter, die im Mietvertrag erwähnt werden, in die Wohnungsgeberbestätigung. Außerdem ist das Einzugsdatum entscheidend. Dieses unterscheidet sich in der Regel vom Datum des Vertragsabschlusses. Zudem muss der Vermieter das Dokument mit seiner Unterschrift bestätigen und für gültig erklären. Nur mit diesen Informationen hat eine Wohnungsgeberbestätigung Aussagekraft und kann für eine Anmeldung genutzt werden.

Foto:(c)andibreit/pixabay.com

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