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Tipps zum Handwerkerangebot – was Vermieter beachten sollten – Teil II

Inhalt:

Handwerkerleistungen sind für viele Vermieter ein Brief mit sieben Siegeln. Soll man lieber einen Kostenvoranschlag oder ein schriftliches Angebot einholen und wie konkret sollten diese ausfallen? Dazu sollte man einige Tipps beachten um die zukünftige Bauleistung auch prüfen zu können. Und auch ein Blick in die Neuregelungen des Baurechts lohnt.

Ein schriftlich erstelltes Angebot ist stets besser, als ein Kostenvoranschlag, der in der Regel nie bindend ist. Dabei sollte die Begutachtung vor Ort und die

Wichtig bei Handwerker Angebot
Angbot vom Handwerker einholen | Foto:(c) picjumbo_com/ pixabay.com

Erstellung des Angebots stets kostenneutral erfolgen, wie im ersten Teil beschrieben. Doch wie konkret sollten Arbeitsleistung, Materialaufwand und die einzelnen Arbeitsschritte im Angebot fixiert sein? Und worauf habe ich bei dessen Prüfung zu achten? Vermieter sollten auch die nachfolgenden Tipps beachten, damit am Ende der Schaden behoben oder die Modernisierung wie gewünscht erfolgt.

Nur ein konkretes und ausführliches Handwerkerangebote schafft Klarheit

Je detaillierter und konkreter die einzelnen Daten im Angebot aufgeführt sind, umso besser kann man vergleichen und umso weniger Stress entsteht während der tatsächlichen Ausführung.

Das fängt bei den Mengenangaben des Materials und der vereinbarten Qualität an. Die Formulierung „Verklebung und Verfugung von Fliesen im Badezimmer“ ist nicht ausreichend.

Besser ist: „Das Badezimmer wird komplett auf einer Fläche von xx Quadratmetern von Altfließen befreit. Anschließend wird die Fliese XYZ vollflächig auf den vorher nivellierten Boden mit dem Fliesenkleber BlaBliBlu verklebt und anschließend mit dem Fugenmörtel ABC in der Farbe 123 verfugt. Die alten Fliesen werden als Bauschutt vom Auftragnehmer fachmännisch entsorgt. Die Arbeiten werden vollständig innerhalb von drei Tagen ausgeführt“.

Ein konkretes Angebot beinhaltet, wie im Textvorschlag ersichtlich, nicht nur die Verwendung einer bestimmten Fliesenart, Fliesenklebers und Fugenmörtels. Es inkludiert auch die Gesamtfläche, die Nivellierung des Bodens mit Ausgleichsmasse und die korrekte Entsorgung durch den Handwerker. Vor allem aber die Einzelschritte werden benannt sowie die Mengenangabe und ein bindender Zeitraum.

Wenn sich während der Verarbeitung herausstellt, dass die Mengen- und Zeitangaben nicht stimmen, muss der Handwerker ein neues Angebot erstellen. Dieses muss man als Auftraggeber nicht annehmen und es braucht dann nur die Bezahlung der bis dahin ausgeführten Arbeiten.

Und noch ein Vorteil von konkreten Angaben zum Material und Zeitaufwand: Sollte der Aufwand weitaus geringer sein, kann der Auftraggeber eine Reduzierung des vorher vereinbarten Preises einfordern.

Achtung: Seit dem 01. Januar gilt ein neues Bauvertragsrecht. Dabei wurde das Werksvertragsrecht um einige Regelungen erweitert, um den Verbraucherschutz zu stärken. Ein Blick in die neuen Gesetzesgrundlagen ist lohnend. So muss die genaue Bauzeit verbindlich geregelt sein und auch Neuregelungen zur Bauabnahme und Mängelgewährleistung stärken die Auftraggeber.

Angebote zu Handwerkerleistungen immer genau prüfen

Stress und Streit entstehen meist nur, wenn vorher Abgesprochenes nicht eingehalten wird. Deshalb sollten Vermieter, generell Verbraucher, stets das gesamte Angebot intensiv prüfen und auch auf das Kleingedruckte achten.

Am Anfang sollten die Baumaßnahme und die vorzunehmenden Arbeiten und Leistungen in verständlicher Form beschrieben sein, sowie die einzelnen Schritte derselben.

Ein gutes Angebot beinhaltet alle Materialkosten sowie die Nennung der zu verwendeten Materialien (siehe oben).  Die Lohnkosten sollten allumfänglich und nach Azubi-, Gesellen- und Meisterstunden differenziert werden.

Die Fahrtkosten gehört ebenso in ein korrektes Angebot und sollten nicht als Pauschale daherkommen. Sofern dies der Fall ist, sollte man sich die Kalkulation erklären lassen.

Jeder Handwerksbetrieb sichert sich gegenüber unvorhergesehenen Arbeiten ab, das ist auch völlig korrekt. Umso wichtiger ist eine Besichtigung vor Ort, bevor ein Angebot erstellt wird und auch dessen detaillierte und intensive Prüfung. Nur so kann man sich als Auftraggeber vor unvorhergesehenen Kosten schützen.

Tipp: Das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung sollte man sich vor der Annahme des Angebotes bestätigen lassen. Denn wenn bei den Arbeiten ein Wasserrohr versehentlich angebohrt wird, sollte klar sein, dass der Schaden auch abgesichert ist.

Bei Formulierungen wie „unverbindlich, geschätzt, möglich, voraussichtlich“ ist Vorsicht geboten. Wer als Baubetrieb oder Handwerker angibt, dass es voraussichtlich drei Tage dauert, bis alle Arbeiten abgeschlossen sind, hat entweder nicht ausreichend vorab geprüft und kalkuliert, oder verlangt am Ende mehr Geld.

In der Regel sind Handwerksbetriebe an nachfolgenden Beauftragungen interessiert und die Handwerkerehre hat auch aktuell noch Bedeutung. Wenn irgendwelche Formulierungen nicht verständlich sind, sollte man nachfragen. Oder man wenden sich an seine Hausverwaltung oder, bei großen Aufträgen, an einen Architekten oder Baugutachter. Auch eine Begleitung durch einen Energieberater kann sinnvoll sein. Er kann die Arbeiten auch begleiten und überprüfen, sofern es sich um energetische Themen handelt.

Wann erfolgt die Annahme des Angebots zur Handwerkerleistung?

Wenn das schriftlich formulierte Angebot auf Herz und Nieren geprüft wurde, folgt die bindende Annahme. Dazu sollte man als Auftraggeber eine Annahme „gemäß des vorliegenden Angebots vom XX.XX.XXXX zum im Betreff genannten Bauvorhaben“ schriftlich formulieren und dem Handwerksbetrieb innerhalb der Bindefrist zukommen lassen.

Sollte es widererwartend zu unvorhergesehenen Zusatzleistungen kommen, muss der Auftragnehmer ein neues Angebot erstellen. Drum prüfe, wer sich (auch nur kurzzeitig) bindet. Viel Erfolg!

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