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Teil 2: Mit der Bonitätsprüfung Risiken als Vermieter minimieren

Bonität Mieter

Inhalt:

Der erste Teil dieses Ratgebers ging der Frage nach, wozu eine Bonitätsprüfung dient und welche Informationen und Kooperationspartner die Auskunfteien nutzen. Im Folgenden geht es um die Berechnung der Bonität, die Ermittlung des hierfür wichtigen Scorewertes sowie um Ursachen für negative Bonitätsprüfungen.

Bonität Mieter
Bonitätsprüfung durch Vermieter | Foto:(c) geralt/pixabay.com

Wozu diehnt die Bonitätsprüfung, bevor man als Vermieter den Mietvertrag unterschreibt? Wie schützt man sich vor Mietinteressenten, die unter Umständen keine Miete zahlen können und wo können Auskunftsdateien helfen? Im ersten Teil gaben wir bereits einige Tipps, wie Vermieter die Risiken durch eine Bonitätsprüfung minimieren können.

Auskunfteien nutzen die ihnen vorliegenden Daten, um die Bonität einer Person zu ermitteln. Somit lässt sich recht zuverlässig vorhersagen, ob sie ihren Zahlungsverpflichtungen in Zukunft nachkommen wird. Hierbei spielt der sogenannte Scorewert eine wichtige Rolle. Verschiedene Ursachen können zu einer negativen Bonität führen.

Die Berechnung der Bonität

Die Daten, die einer Auskunftei vorliegen, sind zunächst einmal nur Einzelinformationen. Aussagekraft erhalten sie erst dadurch, dass sie mittels statistischer Verfahren ausgewertet und zusammengestellt werden. Auf diese Weise sind Auskunfteien in der Lage, zu bestimmen, wie es um die Zahlungsmoral einer Person bestellt ist und ob sie ihren Verpflichtungen in Zukunft nachkommen wird. Das ist gerade für Vermieter interessant, die einschätzen wollen, ob ein Mietinteressent seine Miete immer pünktlich zahlen wird.

Die Auskunfteien sind verpflichtet, bei der Berechnung der Bonität auf wissenschaftlich anerkannte Verfahren zu setzen und streng mathematisch beziehungsweise statistisch sauber zu arbeiten. Wie genau sie hierbei vorgehen und welche Berechnungsstrategien sie nutzen, müssen sie allerdings nicht offenlegen. Das führt gelegentlich zu Problemen, wenn beispielsweise auf Geo-Scoring gesetzt wird.

Hierbei kann es passieren, dass es sich negativ auf die Bonität einer Person auswirkt, wenn sie in einer Region lebt, in der viele Menschen mit schlechter Zahlungsmoral leben. Deswegen versucht die DSGVO, für eine größtmögliche Transparenz zu sorgen und sicherzustellen, dass die Berechnung der Bonität fair und objektiv erfolgt.

Was hat es mit dem sogenannten Scorewert auf sich?

Die Berechnungen der Auskunfteien führen zu einem sogenannten Scorewert. Dieser ist in verschiedene Klassen aufgeteilt und ermöglicht Voraussagen darüber, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Person ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Die unterschiedlichen Auskunfteien arbeiten mit jeweils anderen Skalen. Während der Bürgel-Bonitätsindex eine Einschätzung von 1 bis 6 (geringe Ausfallwahrscheinlichkeit bis hohe Ausfallwahrscheinlichkeit) nutzt, setzt die Auskunftei Creditreform auf eine Skala von 100 (geringes Risiko) bis 600 (hohes Risiko).

Der wohl bekannteste Scorewert ist derjenige der Schufa. Dieser wird sechs unterschiedlichen Gruppen zugeordnet, die eine Einschätzung der Bonität auf einem Blick erlauben. Ein Scorewert über 97,5% steht für ein sehr geringes Ausfallrisiko und ein Wert von 95%-97,5% für ein geringes bis überschaubares Risiko.

Bereits der dritte Bereich zwischen 90%-95% spricht von einem zufriedenstellenden bis erhöhten Ausfallrisiko und der vierte Bereich zwischen 80%-90% zeigt ein deutlich erhöhtes Ausfallrisiko auf. Bei einem Scorewert zwischen 50%-80% liegt bereits ein sehr hohes Risiko vor und weniger als 50% bedeutet ein sehr kritisches Risiko. Viele Vermieter verlangen daher, dass sich ein Bewerber in den oberen beiden Kategorien bewegt, damit er eine Chance auf die Mietwohnung hat.

Den Scorewert verbessern

Mietinteressenten haben ein berechtigtes Interesse daran, dass ihr Scorewert korrekt berechnet wird und möglichst gut ist. Um zu klären, ob dies der Fall ist, sollten die bei den Auskunfteien abgespeicherten Daten regelmäßig angefordert und kontrolliert werden. Hierbei fallen in der Regel keine Kosten an, solange keine zusätzlichen Kopien der Bonitätsprüfung benötigt werden. Sind die Werte falsch, auf deren Grundlage der Scorewert berechnet wurde, sollte auf eine Berichtigung gepocht werden.

Hinweis: Eine Berichtigung falscher Bonitätsdaten und Scorewerte muss immer auf Grundlage von § 16 DSGVO erfolgen.

In einigen Fällen sind die vorhandenen Daten korrekt und der Scorewert dennoch schlecht. Das ist dann auf ein ungünstiges Kreditverhalten zurückzuführen. Hier haben Mietinteressenten lediglich die Möglichkeit, durch eine Verbesserung ihrer Zahlungsmoral Einfluss auf den Scorewert zu nehmen. Sie können Raten in Zukunft immer pünktlich bezahlen und dafür sorgen, dass ihre Konten stets im Plus sind. Außerdem sollten sie nach Möglichkeit versuchen, keine Kleinkredite aufzunehmen und ihren Wohnort oder ihre Bankkonten nicht zu häufig zu wechseln. Hierdurch haben Sie die Möglichkeit, schrittweise für einen besseren Scorewert zu sorgen.

Wie kommt es zu einer negativen Bonitätsprüfung?

Ein negativer Scorewert ergibt sich in der Regel aus einem nicht vertragsgemäßen Verhalten einer Person. Wenn diese beispielsweise Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht pünktlich nachkommt, kann es dazu kommen, dass ein Kredit gekündigt werden muss. Solche Informationen – ebenso wie Daten aus dem öffentlichen Schuldnerverzeichnis – wirken sich negativ auf den Scorewert aus.

Allerdings hat nicht jede verspätete Zahlung direkt Auswirkungen auf den Scorewert. Eine Person muss erst zweimal angemahnt worden und darüber informiert worden sein, dass ein Eintrag bei der Schufa ansteht, wenn eine Zahlung nicht geleistet wird. Somit können Verbraucherrecht genau einschätzen, welche Auswirkungen ihr Verhalten und eine eventuelle Nichtzahlung haben.

Es gibt grundsätzlich drei Arten von Negativmerkmalen, die Einfluss auf den Scorewert nehmen. Weiche Negativmerkmale sind alle Mahnungen und nicht beglichenen Forderungen gegenüber einer Person. Sollten Vollstreckungsbescheide und Zwangsvollstreckungen ausgestellt werden, gehören diese zu den mittleren Negativmerkmalen. Harte Negativmerkmale sind demgegenüber Haftbefehle, Verbraucherinsolvenzverfahren und eidesstattliche Versicherungen.

Der dritte Teil des Ratgebers beschäftigt sich mit verschiedenen Arten der Bonitätsprüfung. Hierbei zeigt sich, dass die Bonitätsdaten regelmäßig geprüft werden müssen und erst zu einem bestimmten Zeitpunkt vom Vermieter abgefragt werden dürfen. Außerdem gibt es strenge Löschfristen.

Foto:(c) geralt/pixabay.com

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