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Schönheitsreparaturen bei Mietende: Was darf der Vermieter fordern?

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Inhalt:

Einführung in Schönheitsreparaturen

Beim Abschluss eines Mietverhältnisses sind oft Schönheitsreparaturen durch den Mieter vorgesehen. Diese beinhalten Maßnahmen wie Streichen, Tapezieren oder das Schließen von Dübellöchern, um die Wohnung in einem guten Zustand zu halten. Entscheidend sind die Mietvertragsklauseln, die jedoch einer rechtlichen Prüfung standhalten müssen.

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Grundlegendes zu Schönheitsreparaturen

Schönheitsreparaturen umfassen Maßnahmen wie Streichen oder Tapezieren, mit dem Ziel, die Mietwohnung instand zu halten. Gemäß Mietvertrag können sie dem Mieter obliegen, jedoch müssen Klauseln rechtens sein und dürfen keine unangemessenen Anforderungen stellen. Bei Einzug übernommene Zustände beeinflussen ebenfalls die Pflicht zur Renovierung bei Auszug.

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Rechtliche Rahmenbedingungen für Vermieter und Mieter

Vermieter sind nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB verpflichtet, die Mietwohnung instand zu halten. Mieter können bei unrenovierter Übernahme vom Vermieter die Durchführung von Schönheitsreparaturen einfordern. Die Übertragung dieser Pflicht auf den Mieter im Mietvertrag ist zulässig, wenn sie klar und wirksam vereinbart wird.

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Definition von Schönheitsreparaturen

Schönheitsreparaturen umfassen Maßnahmen wie das Streichen von Wänden und Decken, das Lackieren von Türen sowie das Tapezieren. Sie dienen dazu, Abnutzungen, die durch den üblichen Gebrauch der Mietsache entstehen, zu beseitigen und das ursprüngliche Erscheinungsbild der Wohnung wiederherzustellen.

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Was zählt zu Schönheitsreparaturen?

Zu Schönheitsreparaturen zählen Maßnahmen wie das Streichen und Tapezieren von Wänden, das Lackieren von Türen und Fensterrahmen sowie das Abschleifen und Versiegeln von Parkettböden. Sie dienen der Beseitigung normaler Abnutzungsspuren, die durch den täglichen Gebrauch einer Wohnung entstehen, und sollen das Wohnobjekt instand halten.

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Abgrenzung zu Instandsetzungen und Modernisierungen

Schönheitsreparaturen umfassen lediglich kosmetische Maßnahmen, wie Streichen der Wände. Hingegen beziehen sich Instandsetzungen auf Reparaturen defekter Elemente und Modernisierungen auf werterhöhende Verbesserungen. Beides fällt nicht unter die Pflichten des Mieters, sondern in den Verantwortungsbereich des Vermieters.

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Die Rolle des Mietvertrags

Die Rolle des Mietvertrags ist zentral bei Schönheitsreparaturen. Er kann Klauseln enthalten, die den Mieter zu diesen Arbeiten verpflichten. Allerdings sind nicht alle Klauseln wirksam; insbesondere starre Fristen oder ungerechtfertigte Anforderungen können unwirksam sein. Letztlich entscheidet der Vertragstext über die Renovierungspflicht des Mieters.

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Mietvertragliche Vereinbarungen zu Schönheitsreparaturen

Im Mietvertrag festgelegte Klauseln über Schönheitsreparaturen bestimmen, ob und in welchem Umfang der Mieter zur Renovierung verpflichtet ist. Diese müssen rechtsgültig sein; vornehmlich dürfen sie keine starren Fristen vorsehen. Der Mieter ist nur zur fachgerechten Ausführung in mittlerer Art und Güte verpflichtet und kann dafür auch Freunde oder Bekannte heranziehen.

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Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln

Schönheitsreparaturklauseln im Mietvertrag sind nur wirksam, wenn sie den Mieter nicht unangemessen benachteiligen. Klauseln mit starren Fristen oder die Abwälzung sämtlicher Renovierungskosten sind oft unwirksam. Der Bundesgerichtshof bestätigte, dass Vermieter nicht alle Instandhaltungspflichten auf den Mieter übertragen dürfen. Eine individuelle Vertragsgestaltung ist daher entscheidend.

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Durchführung und Umfang der Schönheitsreparaturen

Beim Auszug müssen Mieter oft Schönheitsreparaturen leisten. Diese beinhalten in der Regel Malerarbeiten, das Streichen der Wände und Decken sowie das Verschließen kleiner Bohrlöcher. Nicht verlangt werden kann der Ersatz von Teppichen oder das Abschleifen von Parkettböden, solange diese durch normale Abnutzung verschlissen sind.

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Zumutbare Forderungen des Vermieters

Vermieter dürfen bei Auszug Schönheitsreparaturen fordern, wie das Streichen von Wänden und Decken. Dabei müssen diese Arbeiten fachgerecht und in mittlerer Art und Güte erfolgen. Nicht zugelassen sind überzogene Anforderungen, die über den normalen Wohngebrauch hinausgehen oder eine spezifische Farbwahl vorschreiben.

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Beispiele für unzulässige Forderungen

Vermieter können keine überzogenen Renovierungen verlangen, etwa das Streichen der Wände in einer bestimmten Farbe oder die Verwendung von Luxusmaterialien. Auch dürfen sie den Mieter nicht zu Arbeiten verpflichten, die aufgrund der Abnutzung während der Wohnzeit nicht nötig sind. Unwirksame Klauseln zu Schönheitsreparaturen bieten keinen rechtlichen Anspruch.

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Kostentragung und Abrechnung

Bei Schönheitsreparaturen sind Kosten und Abrechnung relevant. Sind im Mietvertrag wirksame Klauseln festgelegt, muss der Mieter bei Auszug häufig renovieren und die Kosten tragen. Unwirksame Vereinbarungen befreien davon. Vermieter müssen bei der Kautionseinbehaltung transparent sein und über die Verwendung von Belegen und Rechnungen nachweisen, wofür die Mittel genutzt wurden.

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Umlage von Renovierungskosten auf den Mieter

Grundsätzlich dürfen Vermieter Schönheitsreparaturen nur in Ausnahmefällen auf Mieter umlegen. Notwendig ist eine explizite Vereinbarung im Mietvertrag. Die Kosten für vom Mieter verursachte Gebrauchsspuren können übernommen werden, jedoch sind viele Klauseln unwirksam. Mieter sind oft nicht zur Renovierung verpflichtet, insbesondere wenn sie die Wohnung unrenoviert übernommen haben.

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Belege und Rechnungen – Transparenz für den Mieter

Bei der Umlage von Renovierungskosten ist die Vorlage von Belegen und Rechnungen durch den Vermieter essenziell, um Transparenz zu gewährleisten. Mieter haben das Recht, eine detaillierte Aufstellung und Nachweise der durchgeführten Arbeiten zu erhalten, um die Angemessenheit und Notwendigkeit der Kosten überprüfen zu können.

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Fazit und Handlungsempfehlungen

Zusammenfassend hängt die Pflicht zu Schönheitsreparaturen beim Auszug von den Klauseln im Mietvertrag ab. Vermieter können diese nicht ohne Ausgleich übertragen. Mieter sollten auf unwirksame Forderungen achten und Rechte geltend machen. Bei Übergabe der Wohnung wird empfohlen, Renovierungen nur nach Absprache und mit entsprechenden Belegen durchzuführen.

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Zusammenfassung der Vermieterforderungen bei Mietende

Bei Mietende dürfen Vermieter lediglich auf Basis wirksamer Mietvertragsklauseln Schönheitsreparaturen fordern. Unrenovierte Wohnungsübernahme oder unwirksame Klauseln entbinden den Mieter meist von diesen Pflichten. Es ist wichtig, dass Mieter ihre Rechte kennen und sich nicht zu unrechtmäßigen Zahlungen verpflichten lassen.

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Tipps für Mieter bei der Übergabe der Mietwohnung

Mieter sollten den Zustand der Wohnung dokumentieren, am besten durch Fotos oder ein Übergabeprotokoll. Es ist wichtig, dass sie sich über die im Mietvertrag festgelegten Klauseln zu Schönheitsreparaturen informieren. Nicht zulässige Renovierungsforderungen müssen nicht erfüllt werden. Bei Unsicherheiten kann eine Rechtsberatung sinnvoll sein.

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