HausverwalterScout

In 10 Schritten: So finden Vermieter die richtigen Mieter – Teil II

Wohnungsübergabe

Inhalt:

Die Nachfrage nach Mietwohnungen ist aktuell zwar sehr hoch, dennoch ist die Mietersuche kein Selbstläufer. Zumindest dann nicht, wenn wirklich geeignete Kandidatinnen und Kandidaten gefunden werden sollen. Deswegen ist es wichtig, bei der Mietersuche nichts dem Zufall zu überlassen, sondern gezielt zu planen und vorzubereiten. Die folgenden Punkte sind hierbei besonders wichtig:

mieter finden
Den richtigen Mieter finden | Foto:(c) geralt/pixabay.com

Ob Erstmieter nach Kauf oder Folgemieter. Der Weg zum nachhaltigen Mietverhältnis ist lang und die Auswahl der geeigneten Bewerber teils schwierig. Wie im ersten Teil beschrieben muss eine Besichtigung gut vorbereitet werden. Nicht nur die Wohnung selbst sollte sich in einem vermietbaren Zustand befinden.

Das Mietobjekt muss klar zur Zielgruppe passen, entsprechend ist das Inserat zu verfassen. Wer dann kurz vor dem ersten Besichtigungstermin steht, hat schon die ersten drei Schritte erledigt. Es geht weiter …

4. Schritt: Der Besichtigungstermin

Beim Besichtigungstermin kommt es darauf an, die Wohnung bestmöglich zu verkaufen. Das bedeutet beispielsweise, dass vorher gut durchgelüftet wurde und dass eine passende Beleuchtung zur Verfügung steht. Zudem ist es wichtig, den Interessenten alle relevanten Informationen zur Verfügung stellen zu können. Hierzu gehören neben den Miet- und Betriebskosten auch die Größe der Wohnfläche sowie Hinweise zu Parkmöglichkeiten oder der Hausordnung.

Tipp: Ohne Hausordnung kein Mietvertrag! Die Hausordnung als Anlage bietet Chancen, liefert aber auch Grenzen im Miteinander einer Hausgemeinschaft. 

Es empfiehlt sich, dass Vermieter die Besichtigungstermine selbst durchführen. Hier besteht Gelegenheit, die Interessenten persönlich kennenzulernen. Hierdurch gewinnt man schnell einen guten Eindruck davon, wer zu einem passt und mit wem man auf einer Wellenlänge ist.

Achtung

Private Gespräche während des Besichtigungstermins sollten Vermieterinnen und Vermieter vermeiden. Das Ziel muss sein, eine objektive Entscheidung treffen zu können. Außerdem sollten keinesfalls die Kriterien erläutert werden, nach denen die Auswahl vorgenommen wird.

5. Schritt: Aufwand durch Bewerbermappen sparen

Eine Bewerbermappe hilft dabei, Interessenten zeitsparend einzuschätzen und zu klären, ob sie als Mieterinnen und Mieter in Frage kommen. Eine solche Bewerbermappe kann beispielsweise eine Selbstauskunft, einen Bonitätscheck von der Schufa, Mietzahlungsbestätigungen sowie Einkommensnachweise enthalten. Besonders praktisch ist es, wenn solche Unterlagen digital eingereicht werden. Dann haben die Vermieterinnen und Vermieter einen guten Überblick über alle Kandidatinnen und Kandidaten und können durch mobile Endgeräte immer und überall auf die Daten zugreifen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Mappen möglichst einheitlich aufgebaut sind, um die einzelnen Interessenten bestmöglich miteinander vergleichen zu können.

6. Schritt: Eine Selbstauskunft nutzen

Ein persönlicher Eindruck bei einem Besichtigungstermin ist wichtig, sollte aber keinesfalls das einzige Kriterium sein, nach dem die Auswahl der Mieterinnen und Mieter stattfindet. Bauchgefühl hat bei solchen Entscheidungen nichts zu suchen, sondern ausschließlich objektive Kriterien. Deswegen ist es sinnvoll, sich vor einer Entscheidung eine sogenannte Selbstauskunft der Mieterinnen und Mieter geben zu lassen. Hierin sollten vielfältige Informationen enthalten sein. Diese betreffen beispielsweise den Geburtsort und das Geburtsdatum, aber auch die Personalausweisdaten.

Zudem muss ganz klar gesagt werden, welchen Beruf die Mieterinnen und Mieter haben und wie viele Personen zusammen mit ihnen in die Wohnung einziehen. Zudem ist es wichtig, das monatliche Nettoeinkommen zu kennen und zu prüfen, ob in den letzten fünf Jahren Pfändungen stattgefunden haben. Nicht zuletzt ist es entscheidend, zu wissen, ob die Mieterinnen und Mieter Haustiere besitzen und eventuell Instrumente spielen. Nach der Religionszugehörigkeit oder dem Kinderwunsch darf hingegen nicht gefragt werden.

7. Schritt: Eine Schufa-Anfrage stellen

Vermieterinnen und Vermieter haben ein staatlich verbürgtes Recht darauf, sich über die Zahlungsfähigkeit potenzieller Mieterinnen und Mieter zu informieren. Das erfolgt in der Regel über einen sogenannten Schufa-Bonitätscheck. Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) bietet relevante Informationen zur Kreditwürdigkeit einzelner Personen.

Hier ist unter anderem aufgeführt, ob ein Mensch eine eidesstattliche Versicherung geleistet hat oder ob Schulden vorhanden sind. Wenn Bewerberinnen und Bewerber keine Schufa-Auskunft vorlegen wollen, ist das immer ein Alarmsignal. Mietzuschüsse von der Arbeitsagentur werden hingegen häufig als positives Kriterium angesehen. Denn wenn die Arbeitsagentur die Miete direkt überweist, geht sie in der Regel pünktlich ein.

8. Schritt: Die Mietzahlungsbestätigung

Wer sich eine Mietzahlungsbestätigung einholt, stellt sicher, dass bei vorherigen Mietverhältnissen die Mieten immer pünktlich und vollständig gezahlt wurden. Gelegentlich sind Vermieterinnen und Vermieter jedoch nicht bereit, eine entsprechende Bescheinigung der Mietschuldenfreiheit auszustellen. Da sie hierzu nicht verpflichtet sind, ist das Fehlen einer Mietzahlungsbestätigung somit nicht als negatives Kriterium bewertbar. In den meisten Fällen haben Interessenten in ihrer Bewerbermappe bereits Nachweise geliefert, dass sie der Pflicht zur pünktlichen Zahlung der Miete immer Folge geleistet haben. Deswegen sollte auch nicht bei Vormietern nach der Zuverlässigkeit der Mietzahlungen gefragt werden. Es ist nicht endgültig geklärt, ob das rechtens ist.

9. Schritt: Eine Entscheidung treffen

Vor einer endgültigen Entscheidung sollten alle Bewerberinnen und Bewerber, die es in die engere Auswahl geschafft haben, noch einmal genau unter die Lupe genommen werden. Hierbei sollte sich die Entscheidung ausschließlich auf objektive Daten und Fakten stützen und nicht aus dem Bauch heraus erfolgen. In einigen Fällen ist es sinnvoll, noch verschiedene Punkte zu klären. So können beispielsweise bei einer Vermietung an junge Paare oder Studierende Bürgschaften der Eltern eingefordert werden. Auf diese Weise sichern sich Vermieterinnen und Vermieter finanziell ab.

Achtung: Wenn eine solche Bürgschaft eingefordert wird, darf keine Mietkaution mehr verlangt werden.

10. Schritt: Die Vorbereitung des Mietvertrags

Wenn alle diese Schritte gegangen wurden, ist die Suche nach den passenden Mieterinnen und Mietern fast abgeschlossen. Nun muss nur noch ein professioneller und rechtssicherer Mietvertrag vorbereitet und abgeschlossen werden. Sobald alle Unterschriften unter dem Dokument geleistet wurden, kann sowohl die Wohnungsübergabe als auch die Schlüsselübergabe erfolgen.

Tipp: Erst die Mietvertragsunterschrift, dann die Schlüsselübergabe!

Artikel finden
Suche

Alle Infos:

Sie suchen, wir finden!

Kostenlos und unverbindlich
Finden Sie eine passende Hausverwaltung in Ihrer Nähe!
Das könnte Sie auch interessieren ...