Irrtümer im Mietrecht - Eigentümer und Mieter aufgepasst Teil III
15.04.2015- 5. Sind alle Mieter wirklich gleich, oder doch andere gleicher als gleich?
- 6. Einmal im Monat darf jeder Mieter laut feiern
Ein Mehrfamilienhaus mit unterschiedlichen Menschen mit unterschiedlichen Lebensweisen stellt oft eine Bewährungsprobe für die Mieter, aber auch den Vermieter dar. Ob Ruhestörung durch Kinder oder lautes Feiern, oft fehlt es an normaler Kommunikation auf allen Seiten und der mögliche Rechtsstreit kann sich wie ein dunkler Teppich über eine Mietergemeinschaft legen.
Wer auch immer im Recht ist, muss der Vermieter alle Mieter gleich behandeln? Und was dürfen Mieter in ihrer Wohnung noch selbst bestimmen? Das Mietrecht enthält die Antworten auf diese Fragen, dieser weit verbreiteten Irrtümer.
Wie in Teil I und Teil II beschreiben wimmelt es vor Irrtümern rund um das Thema Mietvertrag und Mietsverhältnis. Doch wie steht es um das Thema Gleichbehandlung von Mietern?
5. Sind alle Mieter wirklich gleich, oder doch andere gleicher als gleich?
Ob Mieterhöhung beim Einen, oder ein Verbot zur Hundehaltung beim Anderen. Der Vermieter darf Unterschiede mache. Den so genannten "Gleichberechtigungsgrundsatz" sieht das Mietrecht nicht vor, auch wenn es für den betroffenen Mieter persönlich befremdlich wirkt, wenn er eine Mieterhöhung im Briefkasten vorfindet, sein Nachbar auf dem Flur gegenüber aber nicht. Einzige Ausnahme: Diskriminierung. Doch dies ist schwer, oder gar nicht nachweisbar.
TIPP: Sie sollten sich als betroffener und "gefühlt ungerecht behandelter" Mieter vertrauensvoll und höflich fragend an den Vermieter wenden. Auch kann ein klärendes Gespräch mit der Hausverwaltung Transparenz bieten, um eine Begründung zu erhalten, gegebenenfalls ist ein freundliches Intervenieren ja möglich. Vermieter sollte jedoch stets darauf achten, dass sie den Hausfrieden durch Gleichbehandlung aller Mieter aufrechterhalten.
6. Einmal im Monat darf jeder Mieter laut feiern
Es ist Rücksicht auf Nachbarn zu nehmen und ab 22:00 gilt die Nachtruhe. Nachruhe besteht zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr laut Gesetzgeber, unabhängig von einer möglichen Hausordnung.
Achtung: Wird der Lärm von Mitmietern verursacht kann der Vermieter eine Unterlassung verlangen und diese sogar einklagen (§541 BGB). Der Vermieter kann den verursachenden Mitmieter auch abmahnen und im Falle einer wiederholten Lärmbelästigung kündigen (vgl. §§ 573 Abs. 2 Nr. 1 und 569 Abs. 2 und Abs. 5 BGB)
In jedem Falle sollte man sich sowohl als Mieter, Mitmieter, wie auch Vermieter nicht auf das Mietrecht beziehen müssen, sondern offen kommunizieren und die Regeln des Miteinanders beachten. Ein Aushang am "Schwarzen Brett", oder auch eine Vorabinfo über die Feierlichkeit an alle Mitmieter kann Wunder bewirken und vorbeugen.Ob Nach- oder Untermieter, Mängelbeseitigung oder Ruhestörung, Irrtümer im Mietrecht halten sich hartnäckig und die Komplexität der Rechtsgrundlagen und Gerichtsurteile sind umfassend. In Teil IV beleuchten wir das Thema "Grillen auf dem Balkon" und "Renovierungspflicht des Mieters beim Auszug".
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine rechtliche Beratung dar und kann diese auch nicht ersetzen.