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Immobilienverkauf in Zeiten der Corona-Pandemie

Immobilienverkauf Corona

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Immobilienverkauf Corona
Immobilienverkauf während Corona | Foto:(c) geralt /pixabay.com

Viele Menschen sind unsicher, wie sie während der Corona-Pandemie einen Immobilienverkauf organisieren können. Die gute Nachricht lautet: Viele Verfahren bleiben erlaubt. In den meisten Fällen müssen die Methoden jedoch auf die aktuelle Krisensituation angepasst werden. Hierzu gehören beispielsweise Abstandsregelungen bei Besichtigungsterminen.

Die Corona-Krise hat alle Lebensbereiche spürbar verändert. Das gilt nicht zuletzt für die Immobilienwelt. Zwar sind viele Strategien beim Hausverkauf weiterhin erlaubt, dennoch müssen Corona-bedingte Anpassungen vorgenommen werden. Hierdurch verändert sich die Art und Weise, wie Inserate für Immobilien geschaltet oder Besichtigungen durchgeführt werden.

Auch die Zusammenarbeit mit Maklern ist anders als noch vor der Krise. Wer sich jedoch um eine größtmögliche Sicherheit bemüht, kann eine Immobilie während der Corona-Krise problemlos inserieren, präsentieren und verkaufen.

Generell gilt aber das Infektionsschutzgesetz, kurz ifsg, sowie regionale Gesetze und Beschränkungen, die teils sogar von Gemeinde zu Gemeinde aktuell Unterschiede aufweisen.

Ein Vorteil ist, dass die Preise im Verlauf der Krise äußerst stabil waren und daher keine Eile beim Verkauf besteht. Es bleibt somit genügend Zeit, Inserate und Besichtigungen auf die aktuelle Situation anzupassen und den Verkauf trotz der Krise effizient zu gestalten.

Vieles bleibt grundsätzlich erlaubt

Die Corona-Krise hat viel mit Verboten zu tun. So gibt es Kontaktbeschränkungen, eine Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz in Supermärkten und auch Reiseverbote haben schon bestanden. Deswegen gehen viele Menschen davon aus, dass auch die Immobilienbranche stark reglementiert sei. Tatsächlich ist es aber so, dass viele etablierte Verfahren auch während der Krise genutzt werden können. Beispielsweise ist es absolut legitim, Häuser während der Krise zu verkaufen und sich mit Maklern oder Interessenten zu verabreden. Wichtig ist, dass nur solche Termine vereinbart werden, die dringend erforderlich sind.

Besichtigungen sind während der Krise ebenfalls kein Problem. Allerdings gelten hier teils strikte Beschränkungen, an die sich die Verkäufer halten müssen. Beispielsweise ist es während einer Besichtigung erforderlich, die gesetzlichen Abstandsregeln einzuhalten. Außerdem ist das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen dringend angeraten. Auf Massenbesichtigungen sollte verzichtet werden, um das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten.

Inserate während der Pandemie schalten

Prinzipiell kann der Verkauf eines Hauses genauso durchgeführt werden wie vor der Krise. Allerdings kommt es bei den einzelnen Schritten immer wieder zu Verzögerungen. So lassen sich beispielsweise Besichtigungen nicht mehr so leicht organisieren und bei den Notaren gelten teilweise neue Verhaltensregeln und Öffnungszeiten. Außerdem müssen häufig viele wichtige Dokumente vom Energieausweis über den Gebäudeversicherungsschein bis hin zum Grundriss besorgt werden, was ebenfalls zeitaufwendig ist. Deswegen sollten Verkäufer genügend Zeit für die Suche nach passenden Interessenten einplanen.

Beim Inserieren ist es wichtig, einen geeigneten Verkaufspreis anzugeben. Liegt dieser zu hoch, melden sich keine Interessenten. Ist er zu niedrig, geht kostbares Geld verloren. Verkäufer sollten sich daher unbedingt mit den Immobilienpreisen ihrer Region beschäftigen. Studien zeigen, dass die Immobilienpreise während der Krise leicht gestiegen oder stagniert sind. Ein Preisverfall ist nicht festzustellen.

Deswegen können Verkäufer selbstbewusst auftreten und müssen sich beim Verkauf ihrer Immobilie nicht hetzen. Das gilt selbst für große Metropolen wie Hamburg oder München. Liegen die benötigten Unterlagen und Informationen vor, kann die Immobilie mit einem aussagekräftigen Exposee beworben werden.

Besichtigungen trotz Corona durchführen

Haus- und Wohnungsbesichtigungen können während der Krise ohne Weiteres durchgeführt werden. Um die nötigen Abstände und Kontaktbeschränkungen einhalten zu können, sollte allerdings von Massenbesichtigungen abgesehen werden. Wer kann, sollte die jeweilige Immobilie online präsentieren. So können sich Interessenten schon einmal einen Eindruck verschaffen und sich für oder gegen eine Besichtigung vor Ort entscheiden. Virtuelle Rundgänge haben in den letzten Monaten massiv an Bedeutung gewonnen. Online-Besichtigungen können je nach Wunsch geführt erfolgen oder von den Interessenten in Eigenregie genutzt werden.

Bei einer Besichtigung vor Ort müssen mit Abstand halten, Händewaschen und Mundschutz tragen die im Alltag gängigen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Wer sich um all diese Aufgaben nicht selbst kümmern möchte, kann mit einem Makler zusammenarbeiten. Dieser managt alle wichtigen Belange von der Erstellung eines Exposees über Besichtigungstermine bis hin zum eigentlichen Verkauf. Der Makler stellt sicher, dass die gebotenen Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen eingehalten werden und macht den gesamten Verkauf somit Corona-konform.

Achtung: Obwohl persönliche Treffen erlaubt sind, sollten sie im Namen des Infektionsschutzes auf ein Minimum reduziert werden. Alles, was per Telefon oder online geklärt werden kann, sollte ohne einen persönlichen Kontakt geregelt werden.

Der eigentliche Verkauf

Nach der Besichtigung sollten von den Interessenten verschiedene Dokumente eingefordert werden. Hierdurch haben die Verkäufer oder Makler die Möglichkeit, sich einen umfassenden Eindruck von den Bewerbern zu verschaffen. Außerdem ist es so kein Problem, trotz der großen Menge an Interessenten und Besichtigungen den Überblick zu behalten. Sobald alle notwendigen Unterlagen vorhanden sind und die Wahl auf einen Interessenten gefallen ist, kann der eigentliche Verkauf durchgeführt werden.

Hierbei ist es erneut praktisch, einen professionellen Makler an der Seite zu haben. Dieser hilft bei der Erstellung eines Kaufvertrags und organisiert sämtliche mit dem Verkauf verbundenen Aufgaben. Hierzu gehört aktuell, auf Hygienemaßnahmen zu achten und das Risiko zu minimieren, dass sich jemand während des Verkaufsprozesses mit COVID-19 infiziert. Wenn diese Maßnahmen eingehalten werden, kann ein risikoarmer Verkauf während der Corona-Krise durchgeführt werden.

Foto:(c) geralt /pixabay.com

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