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Gewerberaum in Wohnraum umwandeln – Teil II

Gewerbe zu Wohnraum umwandeln

Inhalt:

Bevor Gewerberaum in Wohnraum umgewandelt werden kann, müssen zahlreiche Auflagen und Richtlinien befolgt werden. Nur auf diese Weise lässt sich ein illegaler Schwarzbau vermeiden. Außerdem sind mit einer solchen Umwidmung verschiedene Kosten verbunden.

Gewerbe zu Wohnraum umwandeln
Gewerbe umwandeln in Wohnung | Foto: (c) cocoparisienne/pixabay.com

Abhängig davon, wie aufwendig die Umwandlung ist, wird das Projekt mehr oder weniger teuer. Es ist wichtig, eine professionelle Kalkulation vorzunehmen, um objektiv einschätzen zu können, ob sich eine Umwidmung überhaupt lohnt.
Schwarzbau unbedingt vermeiden

In Deutschland geht nichts ohne eine Genehmigung. Das gilt insbesondere für die Baubranche. Es ist extrem wichtig, vor der Umwandlung von Gewerberaum in Wohnraum ein Baugenehmigungsverfahren einzuleiten, wie im ersten Teil beschrieben.

Das ist deswegen notwendig, weil die Umwidmung von Seiten der Behörden als ein kompletter Neubau angesehen wird. Wer also einfach anfängt, aus Gewerberäumen Wohnraum zu machen, baut quasi ohne eine Genehmigung. Entsprechend ist auch der Wohnraum, der im Anschluss vermietet wird, ein Schwarzbau. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und keine unangenehmen Konsequenzen fürchten zu müssen, ist es wichtig, einen solchen Schwarzbau zu vermeiden und alle notwendigen Genehmigungen einzuholen.

Achtung: Die Strafen für illegalen Schwarzbau sind teilweise sehr empfindlich. Es ist daher extrem wichtig, diese Thematik nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

Rechtliche Besonderheiten bei der Umwidmung

Bei der Umwandlung von Gewerberaum in Wohnraum müssen vielfältige Aspekte berücksichtigt werden. Diese betreffen unter anderem den Brandschutz. Dieser muss so konzipiert sein, dass er aktuellen Standards entspricht und ein Höchstmaß an Sicherheit bietet. Ein weiterer relevanter Aspekt ist die Energetik des Hauses.

In einigen Fällen ist es nötig, energetische Sanierungen vorzunehmen, bevor ein ehemaliger Gewerberaum als Wohnraum genutzt werden darf. Das gilt allerdings nicht, wenn ausschließlich eine Nutzungsänderung von beheizten oder gekühlten Gebäuden stattfindet. Sobald jedoch bauliche Maßnahmen an der Gebäudehülle vorgenommen werden, ist es zumeist notwendig, energetische Sanierungen gemäß Energiesparverordnung vorzunehmen. Hier empfiehlt es sich einen Energieberater zu Rate zu ziehen der die Immobilie und deren Entwicklung diesbezüglich kompetent begleitet.

Gelegentlich kommt es vor, dass vorhandene Gewerberäume um zusätzliche Gebäudeteile erweitert werden. Wenn in diesen kein neuer Wärmeerzeuger integriert wird, müssen nur diejenigen Vorschriften eingehalten werden, die auch für die energetische Sanierung eines Altbaus gelten würden. Bei einer Nutzfläche von über 50 Quadratmetern sind zudem die Regelungen für den sommerlichen Wärmeschutz zu beachten.

Wenn zusätzlich noch ein Wärmeerzeuger in den neuen Räumlichkeiten eingebaut wird, gelten noch strengere Regelungen. In diesem Fall müssen sämtlich energetische Richtlinien eingehalten werden und nicht nur diejenigen, die bei einer Altbausanierung greifen würden.

Achtung: Ohnehin ist vor jeder Nutzungsänderung zu prüfen, welcher Gewerbemieter die neuen Gewerbeflächen anmieten soll. Nicht jedes Gewerbe ist hier anzuraten. Und ohnehin sollten sich Privatvermieter mit den Grundlagen beim Gewerbemietvertrag auseinandersetzen und von einem Fachanwalt oder einer Hausverwaltung beraten lassen. Letztlich ist diese Vertragsform inhaltlich frei gestaltbar und Fehler, die teuer sein können, schleichen sich schnell ein.

Welche Kosten entstehen bei der Umwandlung von Gewerberaum in Wohnraum?

Eine Umwandlung von Gewerberäumen in Wohnräume ist immer mit gewissen Kosten verbunden. Denn es ist nicht möglich, Den Räumlichkeiten nur einen neuen Namen zu geben und sie dann zu vermieten. Stattdessen ist es zum Beispiel nötig, eine Baugenehmigung zu beantragen und die Umwandlung genau zu planen. Hierfür muss Geld für die Gebühren bereitstehen. Zudem schreiben einige Bauaufsichtsbehörden vor, das neue Gebäude eine bestimmte Menge an Stellplätzen bieten müssen. Wenn die Eigentümerinnen und Eigentümer solche Stellplätze nicht zur Verfügung stellen können, kann stattdessen eine Ablösesumme gezahlt werden. Auch diese muss bei der Planung der Umwandlung berücksichtigt werden.

Die Kosten für die eigentliche Umwandlung variieren stark, abhängig davon, welche baulichen Maßnahmen ergriffen werden müssen. Wenn beispielsweise eine komplette Entkernung des Gebäudes stattfinden muss, fallen sehr hohe Kosten an. Das gilt auch dann, wenn der Grundriss oder die Statik des bestehenden Gebäudes verändert werden müssen. In einem solchen Fall ist mit Kosten von etwa 1000 € pro Quadratmeter zu rechnen. Gelegentlich sind solche baulichen Maßnahmen aber nicht notwendig. Dann genügt es, kleine Ausbesserungsarbeiten durchzuführen und die Räumlichkeiten an der ein oder anderen Stelle anzupassen. In solchen Fällen ist die Umwandlung deutlich günstiger zu haben.

Lohnt sich eine Umwidmung überhaupt?

Um einschätzen zu können, ob sich die Umwandlung von Gewerberäumen in Wohnräume tatsächlich lohnt, muss eine möglichst exakte Kostenkalkulation erstellt werden. Je exakter die Planung ist, desto besser lässt sich einschätzen, welchen Nutzen die Umwandlung mit sich bringt. Hierbei sollten alle relevanten Faktoren von den Materialkosten über die Arbeitskosten bis hin zu Gebühren und Ablösesummen in die Kalkulation mit einfließen. Nur wenn sie möglichst vollständig ist, leistet sie für die Einschätzung wertvolle Dienste.

Des Weiteren müssen langfristige Planungen und Überlegungen in die Kalkulation einfließen. So ist zum Beispiel zu klären, wie die Mietentwicklung der vergangenen Jahre in der jeweiligen Region war. Hieran lässt sich abschätzen, wie hoch die zu erwartenden Mieteinnahmen mit den neuen Wohnräumen sein werden. Mit diesen Werten lässt sich berechnen, nach wie vielen Jahren sich die Investitionskosten amortisiert hätten und mit welchen Gewinnen in welchem Zeitraum zu rechnen ist. Auf diese Weise wird schnell deutlich, welche Investitionen rentabel sind und welche vermieden werden müssen. Denn der schönste Wohnraum nützt nichts, wenn im Anschluss keine geeigneten Mieterinnen und Mieter dafür zu finden sind. Deswegen sollte bei all solchen Planungen auf valide Werte und Statistiken zurückgegriffen werden. Bauchgefühl und Hoffnung haben hier nichts zu suchen.

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