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Fernsehanschluss ab 2021 nicht mehr Teil der Nebenkosten

Fernsehanschluss Nebenkosten

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Bisher konnten Hausverwaltungen und Eigentümer die Kosten für einen Fernsehanschluss auf die Mietparteien umlegen. Ab 2021 ist dies offiziell nicht mehr möglich. Allerdings hat die Politik eine Übergangszeit von 5 Jahren festgelegt, damit sich Vermieter auf die neuen Regelungen einstellen können. Es ist damit zu rechnen, dass Kabelanschlüsse in Zukunft weniger kosten werden. Deswegen sind verschiedene Anbieter und Vermieter gegen die neuen Beschlüsse.

Fernsehanschluss Nebenkosten
Nebenkosten 2021 Fernsehen | Foto:(c)manbob86/pixabay.com

Mieter mussten bisher immer über die Nebenkosten für einen Kabelanschluss mit bezahlen, selbst wenn sie diesen gar nicht genutzt haben. Ab nächstem Jahr wird das anders. Jetzt sind Fernsehkosten nicht mehr Teil der Nebenkosten, sondern Mieter können selbst entscheiden, auf welche Weise sie die öffentlich-rechtlichen Sender empfangen wollen.

Das dürfte Einfluss auf die Preise bei Kabelanschlüssen haben. Die Maßnahme tritt ab dem folgenden Jahr 2021 in Kraft, es wird allerdings eine Übergangszeit von 5 Jahren geben. Dieser Artikel erklärt, worauf Mieter und Vermieter speziell achten müssen. Es ist ab 2021 sehr wichtig Fehler bei der Betriebskostenabrechnung zu vermeiden.

Die Umlagefähigkeit der Fernsehgebühren fällt weg

Die Politik hat die Umlagefähigkeit von Fernsehgebühren schon lange kritisch gesehen. Zudem haben Verbraucherschützer immer wieder betont, dass die Regelung zahlreiche Mieter benachteilige. Deswegen soll jetzt für Besserung gesorgt werden. Ab 2021 soll es nicht mehr möglich sein, die Fernsehgebühren auf die Mietparteien umzulegen. Somit behalten die Mieter die Entscheidungshoheit darüber, auf welchen Wegen sie die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender empfangen.

Gegen die Pläne der Regierung gibt es teils heftigen Widerstand. So sorgen sich viele Anbieter von Fernsehanschlüssen davor, dass ihre Geschäftsgrundlage wegfallen könnte. Viele haben mit den bisher geltenden Regelungen nämlich gut verdient. Außerdem sind Hausverwaltungen und Vermieter in Sorge. Mit den neuen Bestimmungen könnten Mieter einen erheblichen Druck auf sie ausüben. Das könnte beispielsweise dazu führen, dass bisherige Verbote von Sat-Schüsseln aufgehoben werden, was für Vermieter aufwendig und teuer werden dürfte.
Eine Übergangszeit von 5 Jahren ist geplant

Grundsätzlich ist geplant, die neuen Reglungen ab 2021 umzusetzen. Das bedeutet, dass Vermieter zukünftig frei wählen können, ob sie sich für Antenne, IPTV, einen Kabelanschluss oder einen Sat-Empfang entscheiden. Für Vermieter könnte das jedoch unverhältnismäßig hohe Kosten und einen enormen bürokratischen Aufwand bedeuten.

Aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber eine Übergangszeit von 5 Jahren vor. In dieser Zeit haben Eigentümer und Hausverwaltungen die Möglichkeit, die neuen Bestimmungen umzusetzen und sich auf die veränderten Rahmenbedingungen einzustellen. In dieser Zeit ist es also noch möglich, die bestehenden Fernsehgebühren an die Mietparteien weiterzugeben. Ab 2026 wird diese Option dann endgültig der Geschichte angehören.

Hinweis: Es wird eine Novellierung des Telekommunikationsgesetzes, kurz TkG, vorgenommen, in deren Rahmen die neuen Regelungen in Kraft gesetzt werden sollen.

Die Preise für Kabelanschlüsse dürften sinken

Es ist davon auszugehen, dass sich die neuen Regelungen auf die Preisentwicklung am Markt auswirken werden. Konkret würde es bedeuten, dass Kabelanschlüsse und IPTV in Zukunft preiswerter zu haben sind. Da es fortan eine größere Konkurrenz in der Branche gibt, müssen die Anbieter reagieren und sich durch niedrige Preise für die Kunden interessant machen. Das ist mit den Umstellungen bei den Festnetzanschlüssen vergleichbar. Kostete ein Telefonanruf im Jahr 2000 noch 32 Ct/Min, so sind heutzutage Flatrates bereits ab fünf Euro pro Monat zu haben. Ein Wegfall von Monopolen führt immer zu einer Reduktion der Preise.

Experten gehen allerdings davon aus, dass die Preise für Kabelanschlüsse zunächst einmal ansteigen werden. Dafür haben Kunden die Möglichkeit, auf einen kostenlosen Sat-Empfang umzusteigen oder sich für IPTV zu entscheiden. Das ist bereits ab fünf Euro pro Monat verfügbar. Durchschnittlich müssen Kunden heutzutage zehn Euro pro Monat für einen Kabelanschluss bezahlen. Wer hierauf verzichtet, spart über das Jahr somit 120 Euro ein.

Vorsicht bei Lockangeboten

Anbieter von Kabelanschlüssen sehen sich aufgrund der neuen Regelungen mit massiven finanziellen Einbußen konfrontiert. Deswegen ist davon auszugehen, dass sie alle Register ziehen werden, um diese Verluste auszugleichen. Das bedeutet vermutlich, dass sie ihre Produkte intensiv bewerben und zu drastischen Formulierungen greifen werden. Schon jetzt sprechen einige von einer „Abschaltung der Kabelanschlüsse“, um Kunden zum Abschluss eines komplett neuen Vertrags zu bewegen.

Kunden sollten daher niemanden in ihr Haus lassen, der den Kabelanschluss unangemeldet prüfen oder verbessern möchte. Außerdem ist entscheidend, keinen neuen Vertrag abzuschließen, der nicht zuvor ausgiebig geprüft wurde. Hierzu gehört unter anderem, einen umfassenden Anbietervergleich durchzuführen, um zu kontrollieren, ob das jeweilige Angebot wirklich günstig und im Sinne der Kunden ist. Auf Einschüchterungsversuche und Druck durch die Verkäufer sollte keinesfalls eingegangen werden.

Das ist in einigen Fällen gar nicht so leicht, da viele Verkäufer dominant auftreten. Wer einen Vertrag abgeschlossen hat und dies später bereut, sollte schnellstmöglich von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Hierdurch ist es möglich, einen zuvor abgeschlossenen Vertrag für ungültig erklären zu lassen. Verbraucher sollen mit dieser Option vor Betrug geschützt werden. Zu beachten ist aber, dass ein solcher Widerruf in einer festgelegten Zeit erfolgen muss, um gültig zu sein.

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