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Deutsche Städte- und Gemeindebund: Entwarnung bei der Grundsteuer

Grundsteuer Reform

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Die Bemessung der Grundsteuer muss neu geregelt werden. Viele Immobilienbesitzer befürchten die Gier der Kommunen ab 2025 bei der Neuregelung der Bemessung. Doch der Deutsche Städte- und Gemeindebund beschwichtigt, gibt Entwarnung. Nicht die Sanierung klammer Kassen stehe im Fokus, sondern die Sicherung der Einnahmen mit eigenen Hebesätzen.

Deutsche Städte- und Gemeindebund: Entwarnung bei der Grundsteuer
Neues Gesetz Grundsteuer | Foto:(c) image4you/pixabay.com

Als im Frühjahr 2018 der Bundesgerichtshof die Bemessungsgrundlagen der Grundsteuer für Immobilien als verfassungswidrig und nicht mehr zeitgemäß titulierte, ging ein Raunen durch die Republik. Werden einige Immobilienbesitzer in den angespannten Immobilienmärkten am Ende tausende Euro mehr an Grundsteuer zahlen müssen?

Auch die Frage, welche Konsequenzen für Vermieter und ergo für Mieter nach dem BGH-Urteil zu erwarten sind, bleibt aktuell noch unbeantwortet. Letztlich ist die Grundsteuer umlagefähig und jede Erhöhung betrifft indirekt auch den Mieter.

Deutsche Städte- und Gemeindebund gibt Entwarnung bei der Grundsteuer

Seitdem sind viele Ansätze zur Neuregelung der Grundsteuer im Gespräch. Die Angst der Eigentümer aber bleibt, auch weil die Kassen vieler Kommunen leer sind und die Befürchtung groß, dass sich Städte und Gemeinden überproportional bedienen wollen. Doch es gibt Entwarnung vom Deutschen Städte und Gemeindebund. Wenngleich noch keine Klarheit besteht, was Immobilienbesitzer am Ende zahlen müssen.

Der Großteil der Bürger wird sich nicht auf deutlich höhere Grundsteuersätze einstellen müssen, da es um die Sicherung der Einnahmen mit eigenen Hebesätzen ginge, konstatierte unlängst der DStGB.

Die meisten Immobilien sind heute weitaus mehr wert, als noch vor ein paar Jahren und so befürchten viele, dass die Grundsteuer erheblich steigt und ab 2025 Unsummen zu zahlen sind. Doch es geht nicht nur um die Neubewertung der jeweiligen Grundstücke, beziehungsweise die Frage, welche Faktoren und Berechnungsgrundlagen den geforderten Ansprüchen der hohen Richter genügen.

Die Kommunen selbst können mit dem individuellen Hebesatz die tatsächliche Grundsteuerbelastung festlegen. Schon heute gibt es, je nach Region, Unterschiede von mehreren hundert Euro.

Da unzählige kommunale Kassen leer sind befürchten Kritiker, dass sich die Kommunen über diesen Weg konsolidieren. Es geht schlichtweg um circa 14 Milliarden Steuereinnahmen, die verteilt werden können.

Das es so kommt, daran zweifelt der DStGB mit der Begründung, dass jeder Kommunalpolitiker Erhöhungen von Steuern oder Gebühren mit treffenden Argumenten erklären müsse und ohne dies eine Wiederwahl kaum möglich wäre.

Unterschiedliche Bewertungsgrundlagen für neue Grundsteuer

Es liegt viel Sprengstoff in der Frage, auf welchem Wege die Grundsteuer neu kalkuliert werden soll. Letztlich wird es schwierig kommunalpolitisch zu erklären, warum eine Grundsteuerbelastung ab 2025 von beispielsweise 30 Euro auf 250 steigen soll.

Lauf DStGB wird es Villenbesitzer geben, die in prosperierenden und angespannten Wohnungsmärkten mehr Grundsteuer zahlen werden. Aber es wird auch Senkungen zu verzeichnen geben, je nach Region.

Olaf Scholz, Bundesfinanzminister, schlug vor die Lage, das Alter der Immobilie, die Grundstücksfläche und die Miethöhe als Berechnungsfaktoren einfließen zu lassen. Dieses „Scholz-Modell“ geht aber vielen Bundesländern zu weit und wäre viel zu komplex.

Letztlich dürfen die Bundesländer auch individuelle und eigene Faktoren und Systeme entwickeln. Bayern möchte nur die Grundstücksgröße heranziehen. Die „Lex Bavaria“, so deren Verfechter aus Bayern, sei weitaus unkomplizierter und auch kostengünstiger als das Berliner Scholz-Modell. Und die Damen und Herren Rund um Landesminister Kretschmer in Baden-Württemberg und der Hamburger Senat favorisieren ebenso eine schlanke und für den Bürger transparente Lösung.

Allein Rheinland-Pfalz, Thüringen, Berlin und Bremen wollen, so deren Befürworter, eine gerechte Lösung. Teure Grundstücke, so die SPD-regierten Länder, müssen stärker besteuert werden, als Immobilien deren realer Marktwert geringer ist.

2020 wird sich zeigen, welche Berechnungsgrundlage zur Grundsteuer möglich ist

Alle 16 Landesregierungen wollen wohl im aktuellen Jahr eine Entscheidung treffen ob sie eher dem Scholz-Modell folgen (komplexer und individuell gerechter, aber teurer) oder dem bayrischen Weg folgen wollen (einfacher, teils ungerechter, aber billiger).

Nur in einem sind sich alle einig: Ein Flickenteppich, getreu dem Föderalismus, kann nicht im Interesse der Länder liegen. Der finanzielle Aufwand wäre höher und mögliche rechtliche Auseinandersetzungen wären unkalkulierbar. Die Mitte zu finden, zwischen einer einfachen und kostengünstigen Verwaltung der Grundsteuererhebung und einer gerechten Lösung für den Einzelfall dürfte für politischen Zündstoff sorgen. Auch und gerade vor dem Hintergrund, dass die Preise durch internationale Investments auch im aktuellen Jahr steigen werden und damit die Werte der Immobilien.

Foto:(c) image4you/pixabay.com

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