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Bundesförderung für effiziente Gebäude kann sich lohnen

Förderung Immobilien

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Wer eine bereits sanierte Immobilie kauft oder ein Haus nach dem Kauf sanieren möchte, sollte sich über staatliche Förderungen Gedanken machen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude kann sich lohnen. Die Antragsformulare sind einfach und es gibt zusätzliche Bonifikation für besonders energieeffiziente Häuser und die Einspeisung von erneuerbaren Energien.

Förderung Immobilien
Bundesförderung Immobilie | Foto:(c) moerschy/ pixabay.com

Käufer stehen oft vor der Wahl: Eine Immobilie erwerben, die bereits saniert wurde oder eine, bei der man sich nach dem Kauf darum bemüht. Und Sanierungen kosten Geld, viel Geld. Doch wer energieeffizient saniert, kann von der Bundesförderung für effiziente Gebäude profitieren.

Wir skizzieren die Voraussetzungen, die Antragsmodalitäten und wo man die Förderung beantragt. Zusätzlich geben wir eine Empfehlung die Energieeffizienz bei der Sanierung zu erhöhen, um so an zusätzliche Boni zu kommen.

Verbesserte Förderungen für energieeffiziente und nachhaltige Immobilien

In diesem Jahr hat sich viel getan in Sachen Klimaschutz, zumindest wenn es um die Fördermöglichkeiten für Immobilien geht. Wo früher ausschließlich darauf geachtet wurde, dass die Gebäude wenig Primärenergie nutzen, geht es nun auch und im Besonderen um eine Bevorzugung der regenerativen Energiegewinnung. Und so scheint es fast verwunderlich, dass diese Form der Förderung für energieeffiziente Gebäude relativ einfach zu beantragen ist.

Leichtere Beantragung der Bundesförderung für effiziente Gebäude

In der Vergangenheit herrschte Teil Verwirrung ob der vielen unterschiedlichen Förderungen von KfW und BAFA. Nun hat der Gesetzgeber durch die BEG, Bundesförderung für effiziente Gebäude, die bisherigen Förderungen überarbeitet. Es ist zukünftig nur ein Antrag notwendig, auch für Baubegleitungskosten und die Fachplanung, um alle Möglichkeiten der Förderungen zu beantragen, sofern sie dann greifen.

Mit „greifen“ ist gemeint, welche Anforderungen die Immobilie und die Sanierungsform bereitstellt. So können die Bundesförderungen generell nur für Gebäude ab einem Alter von fünf Jahren beantragt werden. Hierbei gilt stets der Tag des Bauantrags oder Bauanzeige.

Ebenso gilt die BEG nur für Wohnhäuser, also Eigentumswohnungen, Ein- oder Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser. Man kann darüber hinaus wählen zwischen zinsgünstigem Kredit oder einem Zuschuß.

Im BEG wurde die Förderung Effizienzhaus 115 durch Effizienzhaus 40 ersetzt, dass für Gebäude in Frage kommt deren Umbau besonders effizient erfolgen.

Im BEG finden sich für sanierungswillige Immobilienbesitzer fortan sechs Programme für sechs Effizienzhausklassen und die Klasse „Denkmal“. Die Fördersätze sind, je nach Hausklasse, unterschiedlich.

Belohnung für effiziente Wohnhäuser, die erneuerbare Energien verwenden

Der Bundesregierung ging es bei der Nivellierung der Förderungen nicht nur mehr um die Frage, wieviel Energie die Gebäude verbrauchen. Fortan werden Besitzer belohnt die Ihr Haus mit erneuerbaren Energien bespeisen. Sofern die Immobilie nach der energetischen Sanierung mehr als 55 Prozent aus erneuerbaren Energien zieht, kann die Förderung der BEG mit dem Zusatz „EE“ versehen werden. EE steht hier für erneuerbare Energien, wie Photovoltaik, Erdwärme oder Windkraft. Die Belohnung, also der „Bonus“ beträgt dann fünf Prozent auf den (Tilgungs-) Zuschuss. Zusätzlich kann im Zuge des Erreichens des „EE“ die Kreditsumme von 120.000 auf 150.000 Euro erhöht werden.

Energieberater als Zuschusserhöher für effiziente Gebäudesanierung

Wer seine Sanierung zukünftig kostensparend und effizient plant und die Sanierungsschritte nachweislich energieeffizient umsetzt wird zukünftig ebenfalls belohnt. Wo früher der Energieberater leider eher selten herangezogen wurde, so auch bei Vermietern, die Kosten reduzieren wollten, können die Fachleute nun aktiv helfen die Kosten zu senken und die Gebäude noch effizienter zu gestalten.

Wird ein Energieberater bei der Vollsanierung des Gebäudes von Beginn an hinzugezogen und bei der Erstellung eines „individuellen Sanierungsfahrplans“, kurz iSFP, eingebunden, werden weitere fünf Prozent Zuschuss gewährt.

Tipp: Auch für Immobilienbesitzer die digitale Systeme, wie Energiemanagementsysteme, Überwachungssensoren für die Luftqualität oder Inkludierung von Smart-Metern planen, gibt es fortan Förderungen. Das so genannte „Efficiency Smart Home“ ist somit durch das BEG im förderungsfähigen Kreis angekommen.

Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragen

Wie bereits erwähnt ist zukünftig nur ein Antrag notwendig, um in den Genuss von Förderungen zum BEG zu kommen. Um jedoch die Förderung zu erhalten ist die Planung der energieeffizienten Sanierung essenziell, wie auch eine Energieberatung.

Wer also einen Sanierungsplan erstellt und den Energieberater hinzuzog kann die Förderung direkt online bei der KfW beantragen. Wer eine Immobilie gekauft hat, die bereits saniert wurde, benötigt eine Durchführungsbestätigung eines Energieeffizienzberaters, der den Zustand der Immobilie in punkto Energieeffizienz hin überprüft hat. Nach Prüfung der KfW kann dann der Zuschuss fließen oder auch der zinsgünstige Kredit gewährt werden.

Die Förderprogramme zum BEG sind seit dem 01. Juli 2021 möglich. Einzelmaßnahmen wie Gebäudedämmung und Heizanlagenaustausch sind durch die BEG über das BAFA bereits seit Beginn des Jahres möglich.

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