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Einheitswert einer Eigentumswohnung: Auskunftspflicht des Finanzamtes bei Hausgeldschulden eines WohnungseigentümersDer Einheitswert einer Eigentumswohnung ist nicht nur für die Steuerlast des Eigentümers von Bedeutung. Er kann auch eine wichtige Rolle für die Eigentümergemeinschaft spielen, wenn der Eigentümer sein Hausgeld nicht zahlt. So sieht § 18 WEG vor, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft dem säumigen Wohnungseigentümer das Wohnungseigentum entziehen kann, wenn der Zahlungsrückstand mehr als 3 Prozent des Einheitswertes des Wohnungseigentums beträgt. Im Falle der Zwangsversteigerung des Wohnungseigentums kann die Eigentümergemeinschaft zudem gemäß §§ 10 Abs. 1 Nr. 2, 10 Abs. 3 ZVG bevorzugte Befriedigung aus den Erlösen beanspruchen, wenn ein Zahlungsverzug in Höhe von mehr als 3 Prozent des Einheitswertes besteht.Der BGH hat allerdings verlangt, dass die Gemeinschaft zur Geltendmachung ihres Anspruchs den Einheitswertbescheid des Finanzamtes vorlegen muss (BGH NJW 2008, 1956). Ein solcher Nachweis war der Eigentümergemeinschaft in der Regel nicht möglich, da sich die Finanzämter auf das Steuergeheimnis nach § 30 Abgabenordnung berufen haben. Auskunftsklagen gegen den säumigen Eigentümer blieben in der Regel ohne Erfolg. Diese für die Eigentümergemeinschaft ungünstige Situation hat der Gesetzgeber mit einer Änderung des § 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG und des § 10 Abs. 3 ZVG verbessert. Danach soll nunmehr § 30 der Abgabenordnung einer Mitteilung des Einheitswertes an die Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Finanzämter nicht mehr entgegenstehen. Die Eigentümergemeinschaft kann also im Falle des Zahlungsverzuges eines Eigentümers vom Finanzamt eine Mitteilung über den Einheitswert der Wohnungseigentumseinheit verlangen. Rechtsanwalt Dr. Thomas GrabigRechtsanwälte Franz und Schulkamp, Partnerschaft von Rechtsanwälten09.10.2009
09.10.2009
Hausverwaltung,Eigentumswohnung Recht, WEG, Wohnungseigentümer, Hausgeld,
WEG-Recht
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Matthias
Juhrich
Hausverwaltung
Leipzig
Richard-Lehmann-Str.
47a
04275
0341
3015432
0341
3015432
juhrich-wohnen@gmx.de
Organisation von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
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Endfällige Finanzierung von Immobilien
Neben den klassischen Finanzierungsformen Annuität Fall A (neben der Zinszahlung an die Bank wird eine regelmäßige Tilgungsrate an die Bank gezahlt und das Darlehen wird so immer kleiner) und Bausparer bietet sich oft die Finanzierung mit Tilgungsaussetzung an (Fall B).
Dabei wird mit der Bank vereinbart, dass das Darlehen nicht laufend durch regelmäßige Raten, sondern erst am Ende des Finanzierungszeitraumes (z. B. nach 25 oder 30 Jahren) getilgt (zurückgeführt) wird.
In der Zwischenzeit müssen folgende Interessen gewahrt werden:
Die Bank will Zinsen für das Darlehen sehen. Dies ist kein Problem, da die Zinsen wie in den beiden anderen Fällen ganz normal laufend an die Bank abgeführt werden.
Die Bank will eine Sicherheit, dass das Darlehen am Ende auch wirklich zurückbezahlt wird. Dies wird so bewerkstelligt: Der Finanzierende hat bereits oder macht neu einen Sparvertrag mit einem Fondsanbieter oder einer Lebensversicherung. Über diesen Vertrag wird soviel angespart, dass am Ende mindestens der Betrag ausgezahlt werden kann, der benötigt wird, um das Darlehen zurückzubezahlen. Dieser Vertrag wird zur Sicherheit an die Bank abgetreten (damit hat die Bank eine Kontrolle, dass auch wirklich Kapital angespart wird).
Der Finanzierende will einen Vorteil gegenüber den beiden anderen Finanzierungsforman haben. Dieser Vorteil ist einfach auszumachen: In Fall A zahlen Sie die Tilgungsraten an die Bank und sparen sich fortan z. B. 5% Zinsen auf diesen getilgten Betrag. In Fall B zahlen Sie diesen Tilgungsbetrag nicht an die Bank, sondern in Ihren Spartopf. Wenn dieser nun ebenfalls 5% Rendite abwirft, so sind damit die Zinsen auch bezahlt und die Rechnung kommt auf%u2019s gleiche raus. Wenn Sie aber nun in Ihrem Spartopf mehr Rendite machen, als Sie Zinsen an die Bank zu zahlen haben, so ist der Vorteil auf Ihrer Seite. Dies kann einerseits schon daraus resultieren, dass die Zinsen steuerlich ansetzbar sind und Sie daher nach Steuer keine 5%, sondern vielleicht 3% für das Darlehen zahlen. Oder Ihr Spartopf macht von Hause aus eine Rendite, die höher liegt als der Zins für das Darlehen. In 25 Jahren kann das bei einem Darlehen von 200.000 Euro und einem Zins von 5% nom. p. a. schon mal 31.000 Euro ausmachen, wenn der Spartopf 6% Rendite schafft. Unter dem Strich sind Sie somit schneller entschuldet oder haben während der Laufziet weniger Liquiditätsbelastung.
Für bankenunabhängige Finananzierungen steht Ihnen unser Team jederzeit gerne zur Verfügung
ARES YANNAKOPOULOS FINANZEN & PROJEKTE
Geschäftsinhaber: Ares Yannakopoulos
14.01.2009 13:50
Hausverwaltung-Kosten Finanzierung Immobilien Bausparen Rendite Liquiditätsbelastung
Endfällige Finanzierung von Immobilien
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Ares
Yannakopoulos
Yannakopoulos Finanzen & Projekte
München
Innere Wiener Str.
52
81667
089
99887888
032212334903
www.adky.de
info@adky.de
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Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) Das kleine Kraftpaket für Ihr Privathaus
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) nennt man das Prinzip der Auskopplung von Nutzwärme aus einer Anlage, bei der Energie aus einem Brennstoff in mechanische oder elektrische Energie umgewandelt wird.
Dieses Prinzip der Wärme, Warmwasser- und Stromgewinnung mittels eines gasbetriebenen Motors kann zu sozialverträglichen Konditionen - ab sofort auch in privaten Ein- und Mehrfamilienhäusern mit einer Leistung ab 4 kW eingesetzt werden.
Die hierfür entwickelten und serienreifen Mini-Blockheizkraftwerke (Mini-BHKW) für Heizung und Warmwasser mit einem Nutzungsgrad von bis zu über 90 % werden mittlerweile von verschiedenen erfahrenen Herstellern angeboten.
Dank geringerer Investitionskosten und der optimalen Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten amortisieren sich Mini-BHKW bereits nach 8 12 Jahren.
Das dem zu Grunde liegende novellierte KWK-Gesetz mit neuen Fördermöglichkeiten tritt zum 01.01.2009 in Kraft. Zweck des Gesetzes ist es, einen Beitrag zur Erhöhung der Stromerzeugung aus KWK in der BRD auf 25 % im Interesse der Energieeinsparung, des Umweltschutzes und der Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung zu leisten.
Die Firma Haus Turm Verwaltungs KG, Partner des Berliner Hausverwalternetzwerkes, betreibt an ihrem Sitz in Haltern am See ein entsprechendes Referenz-BHKW. Infos unter www.vermieter.mobi.
Ein Kostenrechner ist unter der Webadresse www.ecopower.de abrufbar.
08.01.2009 14:28
Energieeffizienz KWK Nutzwärme Mini-Blockheizkraftwerk Nutzungsgrad KWK-Gesetz Hausverwalter
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
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Wolfgang
Prohl
Haus & Turm Verwaltungs KG
Haltern am See
Römerstraße
17
45721
02364
9498816
info@haus-und-turm.de
Miet-Verwaltung, WEG-Verwaltung
1Programmierung: www.webwindow.info
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Einheitswert einer Eigentumswohnung: Auskunftspflicht des Finanzamtes bei Hausgeldschulden eines WohnungseigentümersDer Einheitswert einer Eigentumswohnung ist nicht nur für die Steuerlast des Eigentümers von Bedeutung. Er kann auch eine wichtige Rolle für die Eigentümergemeinschaft spielen, wenn der Eigentümer sein Hausgeld nicht zahlt. So sieht § 18 WEG vor, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft dem säumigen Wohnungseigentümer das Wohnungseigentum entziehen kann, wenn der Zahlungsrückstand mehr als 3 Prozent des Einheitswertes des Wohnungseigentums beträgt. Im Falle der Zwangsversteigerung des Wohnungseigentums kann die Eigentümergemeinschaft zudem gemäß §§ 10 Abs. 1 Nr. 2, 10 Abs. 3 ZVG bevorzugte Befriedigung aus den Erlösen beanspruchen, wenn ein Zahlungsverzug in Höhe von mehr als 3 Prozent des Einheitswertes besteht.Der BGH hat allerdings verlangt, dass die Gemeinschaft zur Geltendmachung ihres Anspruchs den Einheitswertbescheid des Finanzamtes vorlegen muss (BGH NJW 2008, 1956). Ein solcher Nachweis war der Eigentümergemeinschaft in der Regel nicht möglich, da sich die Finanzämter auf das Steuergeheimnis nach § 30 Abgabenordnung berufen haben. Auskunftsklagen gegen den säumigen Eigentümer blieben in der Regel ohne Erfolg. Diese für die Eigentümergemeinschaft ungünstige Situation hat der Gesetzgeber mit einer Änderung des § 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG und des § 10 Abs. 3 ZVG verbessert. Danach soll nunmehr § 30 der Abgabenordnung einer Mitteilung des Einheitswertes an die Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Finanzämter nicht mehr entgegenstehen. Die Eigentümergemeinschaft kann also im Falle des Zahlungsverzuges eines Eigentümers vom Finanzamt eine Mitteilung über den Einheitswert der Wohnungseigentumseinheit verlangen. Rechtsanwalt Dr. Thomas GrabigRechtsanwälte Franz und Schulkamp, Partnerschaft von Rechtsanwälten09.10.2009
09.10.2009
Hausverwaltung,Eigentumswohnung Recht, WEG, Wohnungseigentümer, Hausgeld,
WEG-Recht
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Juhrich
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Neben den klassischen Finanzierungsformen Annuität Fall A (neben der Zinszahlung an die Bank wird eine regelmäßige Tilgungsrate an die Bank gezahlt und das Darlehen wird so immer kleiner) und Bausparer bietet sich oft die Finanzierung mit Tilgungsaussetzung an (Fall B).
Dabei wird mit der Bank vereinbart, dass das Darlehen nicht laufend durch regelmäßige Raten, sondern erst am Ende des Finanzierungszeitraumes (z. B. nach 25 oder 30 Jahren) getilgt (zurückgeführt) wird.
In der Zwischenzeit müssen folgende Interessen gewahrt werden:
Die Bank will Zinsen für das Darlehen sehen. Dies ist kein Problem, da die Zinsen wie in den beiden anderen Fällen ganz normal laufend an die Bank abgeführt werden.
Die Bank will eine Sicherheit, dass das Darlehen am Ende auch wirklich zurückbezahlt wird. Dies wird so bewerkstelligt: Der Finanzierende hat bereits oder macht neu einen Sparvertrag mit einem Fondsanbieter oder einer Lebensversicherung. Über diesen Vertrag wird soviel angespart, dass am Ende mindestens der Betrag ausgezahlt werden kann, der benötigt wird, um das Darlehen zurückzubezahlen. Dieser Vertrag wird zur Sicherheit an die Bank abgetreten (damit hat die Bank eine Kontrolle, dass auch wirklich Kapital angespart wird).
Der Finanzierende will einen Vorteil gegenüber den beiden anderen Finanzierungsforman haben. Dieser Vorteil ist einfach auszumachen: In Fall A zahlen Sie die Tilgungsraten an die Bank und sparen sich fortan z. B. 5% Zinsen auf diesen getilgten Betrag. In Fall B zahlen Sie diesen Tilgungsbetrag nicht an die Bank, sondern in Ihren Spartopf. Wenn dieser nun ebenfalls 5% Rendite abwirft, so sind damit die Zinsen auch bezahlt und die Rechnung kommt auf%u2019s gleiche raus. Wenn Sie aber nun in Ihrem Spartopf mehr Rendite machen, als Sie Zinsen an die Bank zu zahlen haben, so ist der Vorteil auf Ihrer Seite. Dies kann einerseits schon daraus resultieren, dass die Zinsen steuerlich ansetzbar sind und Sie daher nach Steuer keine 5%, sondern vielleicht 3% für das Darlehen zahlen. Oder Ihr Spartopf macht von Hause aus eine Rendite, die höher liegt als der Zins für das Darlehen. In 25 Jahren kann das bei einem Darlehen von 200.000 Euro und einem Zins von 5% nom. p. a. schon mal 31.000 Euro ausmachen, wenn der Spartopf 6% Rendite schafft. Unter dem Strich sind Sie somit schneller entschuldet oder haben während der Laufziet weniger Liquiditätsbelastung.
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Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) Das kleine Kraftpaket für Ihr Privathaus
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) nennt man das Prinzip der Auskopplung von Nutzwärme aus einer Anlage, bei der Energie aus einem Brennstoff in mechanische oder elektrische Energie umgewandelt wird.
Dieses Prinzip der Wärme, Warmwasser- und Stromgewinnung mittels eines gasbetriebenen Motors kann zu sozialverträglichen Konditionen - ab sofort auch in privaten Ein- und Mehrfamilienhäusern mit einer Leistung ab 4 kW eingesetzt werden.
Die hierfür entwickelten und serienreifen Mini-Blockheizkraftwerke (Mini-BHKW) für Heizung und Warmwasser mit einem Nutzungsgrad von bis zu über 90 % werden mittlerweile von verschiedenen erfahrenen Herstellern angeboten.
Dank geringerer Investitionskosten und der optimalen Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten amortisieren sich Mini-BHKW bereits nach 8 12 Jahren.
Das dem zu Grunde liegende novellierte KWK-Gesetz mit neuen Fördermöglichkeiten tritt zum 01.01.2009 in Kraft. Zweck des Gesetzes ist es, einen Beitrag zur Erhöhung der Stromerzeugung aus KWK in der BRD auf 25 % im Interesse der Energieeinsparung, des Umweltschutzes und der Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung zu leisten.
Die Firma Haus Turm Verwaltungs KG, Partner des Berliner Hausverwalternetzwerkes, betreibt an ihrem Sitz in Haltern am See ein entsprechendes Referenz-BHKW. Infos unter www.vermieter.mobi.
Ein Kostenrechner ist unter der Webadresse www.ecopower.de abrufbar.
08.01.2009 14:28
Energieeffizienz KWK Nutzwärme Mini-Blockheizkraftwerk Nutzungsgrad KWK-Gesetz Hausverwalter
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
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Wolfgang
Prohl
Haus & Turm Verwaltungs KG
Haltern am See
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Miet-Verwaltung, WEG-Verwaltung
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